Zuständig für die Umsetzung und die Auszahlung der Hilfen sind die Bundesländer, welche bereits erste Programme auf den Weg gebracht haben. Baden-Württemberg hat bereits seit 25.03.2020 ein Soforthilfeprogramm für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten auf die Beine gestellt. Andere Bundesländer haben vergleichbare Programme aufgesetzt.
Kurz & bündig: Eckdaten zur Corona-Soforthilfe in Baden-Württemberg
Wer wird gefördert?
- gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen, Soloselbstständige sowie Freiberufler mit bis zu 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
- Unternehmen mit Hauptsitz in Baden-Württemberg
Wie wird gefördert?
- 9.000 Euro für drei Monate für antragsberechtigte Soloselbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten,
- 15.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten,
- 30.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten.