Das ZIM-Programm ist das wichtigste deutsche Förderinstrument für den Mittelstand. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden. Das Programm ist bundesweit zugänglich und technologie- sowie branchenoffen. Somit können antragsberechtigte Unternehmen aus der gesamten Bundesrepublik eine Förderung für ihre Forschungs- und Entwicklungsvorhaben erhalten. Diese können einzelbetrieblich oder aber auch in Kooperation mit anderen Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen durchgeführt werden.
Anpassung der Förderbedingungen
Aufgrund des verfügbaren Budgets wurden beim Programmstart einige Förderkonditionen angepasst.
Unternehmen, die bereits Genehmigungen für ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt erhalten haben, können erst 24 Monate nach der letzten Bewilligung eine weitere Genehmigung erhalten. Diese Maßnahme gilt rückwirkend. Die Frist von 24 Monaten bezieht sich nicht generell auf Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE), sondern speziell auf die ZIM FuE-Projekte.
„Jetzt heißt es auf dem Laufenden zu bleiben, da sich die Gegebenheiten noch ändern können. So kann es beispielsweise sein, dass ein Unternehmen, bei dem die Sperrfrist zum 30.11.2022 endet, bereits heute einen Neuantrag einreichen kann, der zum 01.12.2022 startet. Unser Rat lautet daher, den Zuschuss direkt zu beantragen damit der Antrag seitens der Fördermittelgeber frühzeitig und schnell bearbeitet wird“, erläutert Tobias Kübler, Leiter Innovationsberatung bei EurA.
Die Möglichkeit, Projektfristen zu verlängern und Mittelverschiebungen vorzunehmen wurden seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz eingeschränkt, um eine übermäßige Vorbindung in den Folgejahren zu verhindern und langfristig die Flexibilität für neue Projekte zu erhalten. Das bedeutet, dass Laufzeitverlängerungen sowie Mittelverschiebungen kaum noch möglich sein werden. „Unternehmen müssen bei der Beantragung noch genauer planen, um die Mittel voll auszuschöpfen“, so Tobias Kübler.