Die Corona-Pandemie hat nicht nur durch das Aufkommen des Corona-Kurzarbeitergeldes viele Veränderungen mit sich gebracht. Erstmals müssen u.a. Themen wie Langzeitkrankheit bzw. die Krankheit von Kindern von den Personalverantwortlichen in den Unternehmen überdurchschnittlich oft bearbeitet werden. Um diesen und anderen Anforderungen gerecht zu werden, hat eurodata den Funktionsumfang seiner Cloudlösung zur digitalen Zeiterfassung und Personaleinsatzplanung ausgebaut.
Mit dem letzten Release, das den Anwendern automatisch zur Verfügung steht, haben die Personaler bessere Möglichkeiten, die Abwesenheitsarten Langzeitkrankheit oder Kind krank zu kategorisieren. Die „neutrale Abwesenheit“ hilft den Unternehmen im Umgang und der Abrechnung von Fehltagen, die nicht vom Unternehmen, sondern beispielsweise von der Krankenkasse bezahlt werden. Die Abwesenheiten sind für die Abrechnung an dieser Stelle als „neutral“ anzusehen.
Neu sind zudem Veränderungen in der Wochen- und Monatstabelle des Einsatzplans. Diese Übersichten lassen sich jetzt noch effizienter erstellen und im Eingabefenster können Mitarbeiter mit nur einem Klick vordefinierten Schichten, Merkmalen oder Bereichen zugeordnet werden. Das ist ein Komfort, der allen Kunden zugutekommt, unabhängig davon wie viele Mitarbeiter in edtime PLUS geplant werden. Auch diese neue Möglichkeit erleichtert den Personalverantwortlichen die durch die Pandemie bedingten Veränderungen in der Personaleinsatzplanung kurzfristig in das System einzupflegen.
Neu ist außerdem der digitale Personalfragebogen, der den Aufwand bei der Anmeldung eines neuen Mitarbeiters reduziert. Zudem wurde die Handhabung des Personalfragebogens einerseits vereinfacht und andererseits mit neuen Möglichkeiten zur Überprüfung von Angaben erweitert.
Auch hinsichtlich des vernetzten Arbeitens umfasst das aktuelle Release hilfreiche Neuerungen. So wurde beispielsweise die Anbindung an edlohn optimiert, so dass sich neue Mitarbeiter einfacher anlegen und deren Daten automatisch in die Arbeitnehmer-Stammdaten der Lohnsachbearbeitung übernehmen lassen. Unternehmen, die der Sofortmeldepflicht unterliegen, können – wenn diese Funktion über den edlohn-Abrechner freigeschaltet ist – die Sofortmeldung selbstständig in edtime anstoßen. Unabhängig von der Arbeitszeit des Lohndienstleisters ist die Einhaltung der Pflicht auf Knopfdruck in edtime nachweisbar.
Christof Kurz, Generalbevollmächtigter eurodata AG: „In der aktuellen Situation, in der sich die Unternehmen permanent auf neue Herausforderungen in der Personalplanung und Zeiterfassung einstellen müssen, zeigen sich die Vorzüge unserer Cloudlösung. Sobald sich neue strukturelle oder gesetzliche Anforderungen ergeben, können wir auf diese reagieren, die Lösung anpassen und unseren Kunden unmittelbar zur Verfügung stellen. Von diesem agilem Umgang mit der aktuellen Wirtschaftssituation profitieren alle: Kunden, Anwender und die Mitarbeiter der Unternehmen.“
Mehr Informationen unter: https://www.ed-portal.de