edtime sorgt nicht nur für eine bequeme digitale Zeiterfassung, sondern auch dafür, dass die Arbeitszeiten vorbildlich gemäß den Mindestlohnvorgaben abgerechnet werden können. Anwender können den Stundenlohn unkompliziert automatisch oder manuell anpassen und so für die sofortige Einhaltung des Gesetzes sorgen. Christof Kurz, Generalbevollmächtigter eurodata: „Unternehmen, die unsere Lösungen im Einsatz haben, werden keinerlei Probleme bei der Aktualisierung und administrativen Umsetzung des Mindestlohns haben. Wir haben die neue Erhöhung des Mindestlohns in unsere Softwarelösungen integriert, um den Anwendern die sichere Umsetzung zur Verfügung zu stellen. “
Unternehmen, welche die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter über edtime erfassen und zudem edlohn, die online Lohn- und Gehaltsabrechnung von eurodata, im Einsatz haben, profitieren doppelt: Die Daten lassen sich von der Zeiterfassungs-App automatisch in die Lohnabrechnung übergeben, wo ebenfalls alle erforderlichen Vorbereitungen für den neuen Mindestlohn getroffen wurden. Denn für die Lohnbuchhaltung bedeutet die Mindestlohnanpassung, dass die bestehenden Beschäftigungen im Bereich Mini- und Midi-Jobs neu beurteilt werden müssen. Die Überprüfung der entsprechenden Fälle wird seitens der Lohnabrechnungssoftware edlohn unterstützt. Bereits seit dem Update vom 15. September 2022 stellt eurodata edlohn Anwendern dafür Überprüfungs- und Erfassungsvorlagen bereit. Im Bedarfsfall können diese Einzelfälle in edlohn auch umgeschlüsselt werden.
Informationen zur Arbeitszeiterfassung mit edtime finden Sie unter www.edtime.de sowie News zur Lohnabrechnung edlohn unter www.edlohn.de/home/news.