Die Erhöhung des Mindestlohns sorgt sowohl auf Arbeitgeberseite wie auch im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnungen für einigen Mehraufwand. Es geht nicht nur darum, dass die Unternehmen ihre Stundenlohnempfänger überprüfen müssen. Hinzu kommt die Kontrolle weiterer Arbeitnehmer, ob deren durchschnittlicher Stundenlohn noch zur vereinbarten Stundenzahl passt – etwa bei Minijobbern.
Für Arbeitgeber, die mit edtime die Zeiterfassung oder die Dienstplanung durchführen, ist der organisatorische Aufwand minimal. In der Anwendung wird an den entsprechenden Stellen auf die Änderung zum 01.01.2019 hingewiesen. Der Anwender kann mit einem Klick die Anpassung an den neuen Mindestlohn vornehmen. Wer eine solche übergeordnete Stapelanpassung nicht möchte, kann natürlich auch für einzelne Mitarbeiter die Werte individuell bearbeiten.
Unternehmen, die darüber hinaus ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung in edlohn machen, profitieren von der unmittelbaren Anbindung an edtime. Automatisch werden die erfassten Daten an edlohn übertragen, so dass ohne weiteres Zutun auch die Lohnabrechnung topaktuell ist und auf dem neuen Mindestlohn basiert. Für den Fall einer Zollprüfung lässt sich zudem auch alles detailliert auf Knopfdruck dokumentieren.
Christof Kurz, Geschäftsbereichsleiter der eurodata AG: “Die Ankündigung des Zolls, eigens für die Überprüfung der Einhaltung des neuen Mindestlohns zusätzliches Personal einzusetzen, hat den Druck durchaus erhöht und sorgt in einigen Betrieben für Verunsicherung. Obwohl die Änderung des Mindestlohns schon seit einiger Zeit bekannt ist, haben viele Arbeitgeber noch keinen konkreten Plan, wie Sie die gesetzlichen Vorgaben kurzfristig umsetzen sollen. Da können wir nur den Einsatz unserer Lösungen empfehlen, denn damit wird die Mindestlohnerhöhung zumindest organisatorisch zum Kinderspiel.“