Wie schon in der Vergangenheit, können eurodata Kunden auf die offiziellen IDW-Prüfberichte zurückgreifen, so dass Wirtschaftsprüfer keine eigenen Prüfungen mehr vornehmen müssen, sondern auf die IDW-Testate verweisen können. Damit bleibt auch zukünftig sowohl den Prüfern als auch den in den Vorgang involvierten Mitarbeitern viel Zeit und Aufwand erspart.
Regelmäßig veröffentlicht das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) sogenannte IDW-Verlautbarungen, die den Wirtschaftsprüfern helfen, ihre Prüfungstätigkeit sorgfältig und nachvollziehbar durchzuführen. Zu diesen IDW-Verlautbarungen zählt unter anderem der IDW PS 880 Prüfungsstandard, der angibt, ob das Softwareprodukt bei sachgerechter Anwendung den geltenden Ordnungsmäßigkeitskriterien entspricht.
Die Software edlohn bietet als Cloudlösung hervorragende technische Voraussetzungen für eine durchgängig digitalisierte Abrechnung von Lohn und Gehalt. Selbst Arbeitsteilung und Outsourcing von Abrechnungstätigkeiten lassen sich mit einem intelligenten Rechte- und Rollenkonzept perfekt organisieren. Mehr als 5 Mio. Abrechnungen werden jährlich über edlohn abgewickelt, was die Lösung zu Deutschlands Nr. 1 in Sachen Online-Lohnabrechnung macht.
Die offiziell anerkannte IDW Softwarebescheinigung ist eine Bestätigung, dass alle geltenden rechtlichen Kriterien hinsichtlich Datensicherheit und Compliance eingehalten werden. Christof Kurz, Generalbevollmächtigter der eurodata AG: „Die freiwillige und kostenpflichtige Prüfung ist außerdem ein klares Qualitätsmerkmal der eurodata Lohnsoftware gegenüber nicht-zertifizierten Lohnlösungen anderer Anbieter. Wir freuen uns, dass mit der Aktualisierung des Testats von offizieller Seite bestätigt wurde, dass wir den Kunden mit unserer cloudbasierten Lohnabrechnungslösung weiterhin die bestmögliche Qualität bieten.“