Es ist bekannt, dass der deutsche Zoll im zeitlichen Kontext der sukzessiven Mindestlohn-Anpassungen besonders aufmerksam prüft. Wer bei einer solchen Prüfung ins Visier der Zollfahnder gerät und noch nicht auf den neuen Mindestlohn umgestellt hat, muss mit hohen Geldstrafen rechnen. Aus der Vergangenheit ist bekannt, dass es immer wieder Unternehmen gibt, die nicht nachweisen konnten, dass sie ihren Mitarbeiter*innen den Mindestlohn auszahlen. Diese Problematik betrifft nicht nur Stundenlohnempfänger, sondern auch Mitarbeiter*innen mit verhältnismäßig niedrigen Gehältern oder Minijobber.
Da die Beschäftigungsformen in den Unternehmen durchaus vielfältig sind, ist es nicht immer leicht, alles im Blick zu haben. Eine digitale Zeiterfassung und Personaleinsatzplanung wie etwa edtime oder edpep entlasten Unternehmen, indem sie im Hintergrund dafür sorgen, dass in ihrem System automatisch der aktuelle Mindestlohn hinterlegt ist. Und bei Änderungen bietet edtime systemseitig nicht nur eine Liste der Mitarbeiter*innen an, bei denen der Mindestlohn nach der Erhöhung nicht mehr gewährleistet ist, sondern die Lösung liefert die schnelle Stapelbearbeitung gleich mit.
So verlieren gesetzliche Anforderungen und Zollkontrollen ihren Schrecken, denn die cloudbasierte Arbeitszeiterfassung edtime stellt alle relevanten Dokumente per Knopfdruck zur Verfügung. Die MiLoG-Konformität kann transparent nachgewiesen werden und Zollmitarbeiter wie auch das Unternehmen sparen sich Zeit und Ärger.
Interessierte Unternehmen können die Cloudlösung edtime vier Wochen kostenlos testen und prüfen, welche Entlastung ihnen das System bietet. Hinzu kommt, dass edtime mit der cloudbasierten Personaleinsatzplanung edpep ergänzt werden kann, was weitere Erleichterungen mit sich bringt, nicht nur, weil das System bei der Neuanlage von Mitarbeiter*innen automatisch auf MiLoG-Konformität prüft.
Mehr Informationen: Zeiterfassung mit edtime