„Nach der Umstellung von Kameralistik auf kaufmännische Rechnungslegung und der Erweiterung unserer Investmentstrategie auf das europäische Ausland ist die Fusion die dritte wesentliche Strukturreform der letzten 20 Jahre und ein weiterer wichtiger Schritt in die Zukunft“, meint Ingo Strugalla, geschäftsführender Vorstand der Stiftung Schönau. Die Durchführung innerhalb weniger Monate sei nur dank des großen Engagements der Mitarbeitenden möglich gewesen.
ESPS und EPSB treten bereits seit 2020 unter der gemeinsamen Dachmarke „Stiftung Schönau“ auf. Bei Verträgen und Rechnungen gab es allerdings nach wie vor zwei unterschiedliche Rechtsträger. „Vor allem Kunden mit Verträgen mit beiden Stiftungen profitieren von der Fusion. Unsere Mitarbeitenden werden durch die Vereinfachung der Prozesse entlastet und müssen nicht mehr in zwei Rechnungskreisen denken“, meint Strugalla. „Strategisch haben wir schon immer über beide Stiftungen als eine Vermögensmasse gedacht. Operativ mussten wir jedoch immer schauen, über welche Stiftung wir welches Investment realisieren. Das hat uns mitunter gebremst.“
Grund für den komplizierten Status Quo vor der Fusion war eine über viele Jahrhunderte gewachsene Struktur: Die ESPS und die EPSB hatten unterschiedliche historische Wurzeln und unterschiedliche Stiftungszwecke - die Zusammensetzung der Vermögen war dagegen nahezu identisch. Über viele Jahre hatte die größere ESPS die kleinere Pfarrpfründestiftung bereits per Geschäftsversorgungsvertrag mitverwaltet.