In der Familienarbeitszeit sollen Eltern von Kindern unter acht Jahren finanziell belohnt werden, wenn sie ihre Erwerbstätigkeit in einem Korridor von 26 bis 36 Wochenarbeitsstunden gleichmäßig aufteilen. Während der teilzeitbeschäftigte Elternteil seine Arbeitszeit aufstockt, arbeitet der vollzeitbeschäftigte Elternteil entsprechend weniger. Zum Ausgleich erhalten die Eltern zwei Jahre lang ein monatliches Familiengeld in Höhe von 300 Euro vom Staat.
Ein Umstand, der vor dem Hintergrund des hohen Anteils vollzeitbeschäftigter junger Väter in den E-Handwerken für Unruhe sorgt. „Ganz bestimmt ist das Familienleben wichtig. Mit den bereits vorhandenen staatlichen Förderungen wie der Elternzeitregelung gibt es allerdings schon genügend familienfreundliche Herausforderungen, mit denen unsere überwiegend kleinen bis mittelständischen Betriebe klar kommen müssen. Alles was neu hinzu kommt, erschwert die Personaleinsatzplanung unserer meist vor Ort beim Kunden tätigen Handwerksunternehmen nur noch mehr“, verdeutlicht Bürkle und verweist dabei auch auf den von der Politik geforderten befristeten Teilzeitanspruch für Arbeitnehmer.
Die Familienarbeitszeit würde aber nicht nur den großen Anstrengungen der Elektrohandwerksbetriebe bei der Fachkräftesicherung, sondern der gesamten Branche einen Bärendienst erweisen. „In den letzten Jahren ist es uns mit vereinten Kräften gelungen, die Beschäftigtenzahl in der Branche wieder aufzubauen. Dennoch hat rund die Hälfte unserer Betriebe freie Stellen zu besetzen. Wenn nun auch noch vollzeitbeschäftige Monteure ihre Arbeitszeit reduzieren, fallen nicht nur weitere Arbeitsstunden, sondern auch ein gehöriger Teil der betrieblichen Wertschöpfung weg“, so Bürkle.