Dabei ging es neben der Umsetzung der Bauproduktenverordnung und den Anforderungen hieraus an Bauprodukthersteller und Baugewerbe, auch um weitere Fragen rund um die Zulassung von Bauprodukten auf nationaler Ebene und die CE-Kennzeichnung sowie die Harmonisierung von Normen auf europäischer und nationaler Ebene.
Die europäischen Vorgaben für Bauprodukte und Gebäude seien aus Sicht der Bauunternehmen lückenhaft und in der Umsetzung schwierig. Die CE-Kennzeichnung enthalte keine Aussage für die Verwendung von Bauprodukten. Dies könne in einigen Bereichen für die Bauwirtschaft zu Unsicherheiten führen. Solange auf europäischer Ebene Normen und die Grundlage für eine gewisse Rechtsverbindlichkeit für Eigenschaften und Leistungen fehlten, können die nationalen Gesetze und Überwachungsmechanismen nicht ersatzlos ersetzt werden.
Bei der Kommunikation zur Verfügungstellung der Leistungserklärung kämmen elektronisch nur die Internetseiten in Betracht. Die EU müsste das Ausstellen der Dokumente auf den jeweiligen Internetseiten der Händler und Hersteller zustimmen. Andere EDV-Systeme stünden nicht einheitlich zur Verfügung. Die Bauwirtschaft selbst werde wohl die Praxis so anwenden, dass Leistungserklärung und Dokumente mit den eigenen Internetseiten verlinkt und mit Hinweis darauf dort hinterlegt werden. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Bauwirtschaft und die Bauunternehmen die Dokumente auch in gedruckter Form zur Verfügung gestellt haben möchten.
Dokumente aus der Fachgruppe Dämmstoffe sind beim FSK (im Download-Bereich) erhältlich.
Weitere Informationen unter www.fsk-vsv.de