Als Handelsrichter ist Saeid Fasihi zu absoluter Neutralität verpflichtet und nimmt mit gleichen Rechten wie sein Kollege aus dem Berufsrichterstand an den Verhandlungen teil. Im Gegensatz zu Schöffen urteilt der Handelsrichter nicht als Laienrichter, sondern auf Grund seiner eigenen berufsspezifischen Qualifikation als unabhängiger sachkundiger Fachrichter. Dieser Tatsache trägt der Gesetzgeber dadurch Rechnung, dass die Ernennung des Handelsrichters nur auf Vorschlag der Industrie- und Handelskammer und nicht allein durch das Justizministerium des jeweiligen Bundeslandes erfolgen kann.
In der Kammer für Handelssachen beim Landgericht Frankenthal werden auf Antrag eines Klägers oder eines Beklagten u.a. allgemeine Handelsgeschäfte, Wechsel-, Scheck- und Urkundenprozesse, Wettbewerbsrecht und Handelsregisterangelegenheiten verhandelt. Die sachliche Zuständigkeit ist gemäß der Stellung der Landgerichte dann gegeben, wenn bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten ein hoher Streitwert (zurzeit mehr als 5000 Euro) vorliegt.
Ein Kammergericht setzt sich aus einem Berufsrichter als Vorsitzendem und zwei ehrenamtlichen Handelsrichtern zusammen. Unter den drei Richtern besteht eine gesetzlich garantierte Gleichberechtigung, so dass jeder Richter mit einer Stimme votiert. Der juristische Sachverstand des Berufsrichters und der kaufmännische Sachverstand der beiden Handelsrichter lässt eine in wirtschaftsrechtlichen Streitfällen praxisnahe und sachgemäße, allgemeine kaufmännische Geschäftsgepflogenheiten richtig würdigende Urteilsfindung zu.