Zum Zischen der Barista-Kaffeemaschine trafen am Dienstagmorgen ab 8 Uhr immer mehr Gäste im Konferenzraum der Wirtschaftskanzlei Fieldfisher in Hamburg ein. Ihr Interesse galt kaum der spektakulären Aussicht auf die sonnengeflutete Elbphilharmonie gegenüber. Vielmehr stiegen die Teilnehmer gleich in die Diskussion über eine der derzeit wichtigsten technischen Entwicklungen ein: die Blockchain.
Nach einer kurzen Begrüßung durch Dr. Philipp Plog, Managing Partner der Kanzlei, erläuterte Frank Bolten, Gründer des Beratungsunternehmens Chainstep, die Hintergründe zu Blockchains. Mit dem Aufkommen der digitalen dezentralen Währung Bitcoin, die auf die Nutzung von Mittelsmänner, so genannte „Intermediäre“ wie beispielsweise Banken, verzichtet, wurde ein fälschungssicheres Verfahren zur Übertragung der digitalen Währung nötig. Bitcoin-Transaktionen werden folglich in Blocks abgelegt. Die Inhalte solcher Blocks werden verschlüsselt und durch so genannte „Miner“ (am Netzwerk beteiligte Rechnereinheiten) mithilfe mathematischer Rätsel auf ihre Echtheit überprüft. Die Verkettung von diversen bestätigten Blocks ergibt dann die Blockchain.
Die in einer Blockchain registrierten Transaktionen sind unwiderruflich und gelten als derart fälschungssicher, dass das Prinzip künftig nicht nur bei Digitalwährungen, sondern auch im Versicherungs- und Vertragswesen, in der Buchhaltung, im Gesundheits- und Bildungswesen oder auch im E-Commerce und in der Logistik Anwendung finden könnte.
Und genau hier liegt der Hase im Pfeffer. Denn wie Fieldfisher Partner Stephan Zimprich im zweiten Teil des Frühstücks ausführte, ist der rechtliche Status von Blockchains noch ziemlich unklar. Sind Auszüge aus der Blockchain Finanzinstrumente oder Urkunden, technische Aufzeichnung oder gar Signaturen? Was tun, wenn Transaktionen rückabgewickelt werden sollen? Dann kommt es auf die Kooperation der Gegenseite an. Aus Sicht von Stephan Zimprich fordert die Blockchain-Technologie das Recht in seiner momentanen Form derart heraus, dass es sich unweigerlich anpassen muss, um der revolutionären Entwicklung dieser Technologie nicht im Wege zustehen.
Zum Abschluss ging Fieldfisher Partner Oliver Süme noch auf datenschutzrechtliche Aspekte ein. Denn auch in diesem Bereich wirft die Blockchain-Technologie mit ihrem Prinzip der vollen Transparenz aller Datensätze der durchgeführten Transaktionen und der konstanten Anhäufung von Daten Fragen auf. Wie passt dies zum Grundsatz der Datenminimierung? Wer ist in diesem Verfahren die datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle? Und wie sieht er hier mit dem „Recht auf Vergessen“ oder dem Anspruch auf Datenberichtigung aus, wenn doch das Prinzip der Blockchain gerade die Unveränderbarkeit der Daten ist?
Um 10 Uhr waren noch längst nicht alle Fragen zur Blockchain beantwortet, aber eines stand fest – das Thema wird uns alle noch intensiv beschäftigen, alte Platzhirsche herausfordern und viel Spielraum für Diskussionen öffnen.