Der Tätigkeitsbereich von André Suttorp umfasst das Unternehmenssteuerrecht. Als Rechtsanwalt, Steuerberater und ehemaliger Betriebsprüfer ist er sowohl mit dem deutschen als auch internationalen Steuerrecht umfassend vertraut und berät Mandanten aus unterschiedlichen Branchen in steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit Transaktionen sowie steueroptimierten Umstrukturierungen und Reorganisationen von Unternehmen. Zudem vertritt André Suttorp Mandanten bei Betriebsprüfungen, Steuerstreitigkeiten und Steuerstrafverfahren.
André Suttorp war zuletzt am Frankfurter Standort von Addleshaw Goddard als Partner tätig. Zuvor war er von 2012 bis 2022 bei Beiten Burkhard tätig, seine Karriere begann er bei White & Case. Neben seiner Zulassung als Rechtsanwalt ist André Suttorp außerdem zugelassener Steuerberater und Diplom-Finanzwirt.
Mit dem Zugang von André Suttorp baut Fieldfisher die ganzheitliche und praxisübergreifende steuerrechtliche Beratung von nationalen und internationalen Mandant:innen aus.