Jürgen Matthes, Leiter des Kompetenzfelds Internationale Wirtschaftsordnung und Konjunktur des Instituts der Deutschen Wirtschaft in Köln präsentierte eine volkswirtschaftliche Betrachtung des Brexit. Neben einem kurzen Überblick über den Stand der Verhandlungen zwischen der EU und UK schilderte Jürgen Matthes mögliche Verhandlungsergebnisse und skizzierte Auswirkungen des Brexit auf die europäische und britische Volkswirtschaft. Er betonte, "es ist zwar unwahrscheinlich, dass es so weit kommt, dennoch müssen sich die Unternehmen auch auf ein No-Deal-Szenario vorbereiten, also auf den Fall, dass die Austrittsverhandlungen scheitern. Dann würden beide Seiten ohne klare Regeln auseinandergehen – und es herrscht vorübergehend rechtliches Chaos.“
In einem weiteren Impulsvortrag konzentrierte sich Dr. Gerhard Eschenbaum, stellvertretender Hauptgeschäftsführer und Leiter der Abteilung Außenwirtschaft der IHK Düsseldorf, auf die Frage, wie sich Unternehmen gezielt auf den Brexit vorbereiten sollten. Dr. Eschenbaum erklärte, dass das britische Referendum für den Brexit international tätige Unternehmen vor die Herausforderung stelle, ihre Wertschöpfungsketten und internen Abläufe vor dem Hintergrund der zukünftig geltenden administrativen Regelungen zu überdenken und rechtzeitig auch mit Kunden zu besprechen.
In der nachfolgenden Diskussionsrunde wurden zahlreiche Einzelfragen diskutiert. Dr. Rückert fasste abschließend die Ergebnisse des Abend wie folgt zusammen: Konkreter Handlungsbedarf besteht spätestens ab November 2018, wenn feststeht, ob die Austrittsverhandlungen soweit gediehen sind, dass die Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2020 in Gang gesetzt wird. Spätestens dann ist zumindest eine Risikoanalyse Organpflicht. Hierbei sind Warenverkehr und Dienstleistungssektor zu unterscheiden. Im Bereich Warenverkehr sind insbesondere die Auswirkungen des Ausscheidens von Großbritannien aus Zollunion und Binnenmarkt auf Wertschöpfungs- bzw. Lieferketten zu prüfen. Wesentliche Themen sind Zölle, Ursprungsregeln und Vorschriften für das Inverkehrbringen von Erzeugnissen. Auch die Auswirkungen einer möglichen Einschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit auf Entsendungen bzw. die Beschäftigung von Mitarbeitern in UK sind zu prüfen. Im Dienstleistungsbereich ist vor allem der Finanzbereich betroffen. In jedem Fall sind insbesondere die Vertragsregelungen zu prüfen. Zudem sind ggf. zusätzliche Vorkehrungen im Datenschutz zu treffen. Dennoch sollten auch die möglichen Chancen berücksichtigt werden, die sich insbesondere im Bereich von Übernahmen ergeben können.