Entwurf des Paketboten-Schutz-Gesetz
Das Bundeskabinett hat am 18.09.2019 einen Entwurf für ein Paketboten-Schutz-Gesetz beschlossen, mit dem eine sogenannte Nachunternehmerhaftung für die KEP-Branche eingeführt werden soll. Paketdienstleister, die Aufträge an Nachunternehmer vergeben, sollen nach dem Gesetzesentwurf dafür haften, dass die Nachunternehmer für ihre Angestellten die Sozialversicherungsbeiträge korrekt abführen.
Eine entsprechende Nachunternehmerhaftung gilt schon seit längerem für die Baubranche und auch die Fleischwirtschaft. Seit 01.01.2015 gilt eine branchenübergreifende Nachunternehmerhaftung für die Zahlung des Mindestlohns.
Für die KEP-Branche bedeutet das, dass zu den bereits erforderlichen Prüfungen, ob ein Nachunternehmer seinen Angestellten den Mindestlohn zahlt, nun die Prüfung in Hinblick auf die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen hinzukommt.
Der Generalunternehmer kann sich entlasten, wenn er sich von seinen nach Unternehmen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der jeweiligen Krankenkassen oder Berufsgenossenschaften nachweisen lässt.
Für die KEP-Branche ergibt sich aus dem Gesetz ein erheblicher administrativer Mehraufwand. Soweit die Unternehmen schon Prozesse eingeführt haben, um sich von den Nachunternehmern die Zahlung des Mindestlohns nachweisen zu lassen, muss dieser Prozess nun im Hinblick auf die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen erweitert werden. Der von der Bundesregierung prognostizierte Erfüllungsaufwand in Höhe von 8 Millionen Euro pro Jahr dürfte für die geschätzt rund 8.000 betroffenen Unternehmen in der Anfangsphase des Gesetzes erheblich höher ausfallen.
Fieldfisher steht Ihnen jederzeit bei Fragen zu dem geplanten Paketboten-Schutz-Gesetz und unseren LegalTech-Lösungen, mit denen Rechts- und Compliance-Fragen und Prozesse rechtssicher, transparent und kosteneffizient gelöst werden, zur Verfügung.
Artikel von Dr. Andreas Driver, Partner Fieldfisher.