Bereits kurz nach Beginn der Finanzmarktkrise hatte die Europäische Union diese Änderung der Einlagensicherungsrichtlinie verabschiedet. Sie umfasste unter anderem eine europaweite Anhebung der Mindestabsicherung auf zunächst 50.000 Euro und eine Anhebung der Haftungssumme auf 100.000 Euro ab dem Jahr 2011. Allerdings ist insbesondere die Finanzierung dieser Haftungssumme noch offen und muss innerhalb der EU noch geregelt werden. Die fpmi hatte die damaligen Beschlüsse ausdrücklich begrüßt und hält sie nach wie vor für sinnvoll. Die Haftungssumme in Deutschland übersteigt allerdings in der Regel ohnehin nach wie vor den Betrag von 100.000 Euro, da die Kreditinstitute eigene Sicherungssysteme über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus pflegen.
Die neuen Pläne der EU sind dagegen nicht zielführend, um zu neuem Vertrauen in das europäische Bankensystem und damit auch zur Behebung der Schuldenkrise beizutragen. Sollten die Pläne der EU-Kommission verwirklicht werden, hätte dies eine Vergemeinschaftung von Schulden aller europäischen Banken zur Folge. Die deutschen Institute müssten damit für Ausfälle anderer europäischer Institute haften.
Dies würde die deutschen Banken nachhaltig belasten. Zudem hätten die Pläne eine Verminderung des Schutzniveaus für die deutschen Anleger zur Folge und würden damit zu einem Vertrauensverlust der Kunden der deutschen Institute führen.