Die Vorteile der Digitalisierung sind eindeutig: die Transaktionskosten können deutlich verringert und Nutzen für den Endverbraucher geschaffen werden – wer will gerade in der Vorweihnachtszeit auf praktische und schnelle Bestellungen via Internet verzichten? Start-ups entwickeln stetig neue Geschäftsmodelle, die Märkte disruptiv verändern. Allerdings gibt es erste Anzeichen dafür, dass marktwirtschaftliche Spielregeln, notwendig für Innovationen, Vielfalt und Wahlmöglichkeiten der Kunden, teilweise ausgehebelt werden. Wie kann die Politik angesichts weiter wachsender Marktmacht von Amazon, Facebook und Alphabet (Google) oder aufstrebenden Konzernen aus China wie Alibaba oder Tencent für ein faires Wettbewerbsumfeld sorgen? Dieser Frage stellte sich Prof. Dr. Rupprecht Podszun im Auftrag der fpmi.
Seine Analyse zeigt: Europa hat sich zwar zu einem starken Nutzer digitaler Plattformen entwickelt, europäische Plattformbetreiber machten jedoch nur einen einstelligen Prozentsatz der Marktkapitalisierung des Gesamtmarktes aus. Die Eigendynamik der großen Player führt dazu, dass Unternehmen ihre „Kundenschnittstellen“ verlieren. Es geht damit nicht mehr um den Wettbewerb um den Kunden selbst, sondern um die Platzierung auf der Plattform. Und hier profitiert derjenige Anbieter von Waren oder Dienstleistungen, der dem Betreiber der Plattform den höchsten Nutzen bietet und nicht etwa derjenige mit dem besten Nutzen für den Verbraucher.
Prof. Podszun setzt sich deshalb mit Nachdruck dafür ein,
- dass Reformen des Wettbewerbsrechts, wie z. B. eine Abkehr von der traditionellen Definition des relevanten Marktes, von der EU sorgfältig geprüft werden;
- dass klare rechtliche Rahmenbedingungen für die Governance und Aufsicht von Plattformen geschaffen werden. Sie sollten den Prinzipien der Neutralität, Interoperabilität und Verantwortung gehorchen;
- dass die Maßnahmen der EU-Kommission zur Errichtung eines liberalen Datenmarktes mit fairem Zugang und freiem Fluss der Daten nur bei gleichzeitiger Wahrung von Investitionsschutz und Geschäftsgeheimnissen umgesetzt wird;
- dass es kein Ausschließlichkeitsrecht an Daten jenseits von geltendem Vertragsrecht und Datenbankschutz gibt.
Zum Schluss forderte er die Gesetzgeber in Brüssel und Berlin dazu auf, dass generell Regeln technikfreundlich ausgestaltet sein sollen. Nur so können sie Wachstum und neue Ideen fördern.