Der Deutsche Bundestag hat am 14. November 2019 einen wichtigen Impuls für die Finanzwirtschaft gesetzt: Mit der Neuregelung im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz sollen faire Bedingungen im digitalen Zahlungsverkehr sichergestellt werden. Der Zugang zu technischen Schnittstellen ist heute ein wesentlicher Wettbewerbsfaktor für Zahlungsverkehrssysteme. Wichtig ist dabei, dass für alle Marktteilnehmer – ganz gleich, ob große Plattformanbieter oder Kreditinstitute/Versicherungen – die gleichen Rahmenbedingungen gelten. Die Regelung soll alle Anbieter dazu verpflichten, ihre technischen Schnittstellen (z.B. NFC-Schnittstellen der Smartphones) diskriminierungsfrei für Drittanbieter zu öffnen. Die Teilnehmer der fpmi begrüßen diesen Schritt als einen „wichtigen Beitrag zur digitalen Fairness“.
Seit Einführung der neuen Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 sind Banken verpflichtet, Zahlungsdienstleistern und App-Anbietern den kostenfreien Zugriff auf Kontodaten zu ermöglichen. Umgekehrt war es Banken bisher jedoch nicht auf allen Smartphone-Betriebssystemen möglich, mit ihren eigenen Finanz-Apps auf die Zahlungsschnittstelle der Geräte zuzugreifen. Das wäre aber die Voraussetzung, um ein level playing field für alle Beteiligten zu schaffen.
Die fpmi hat sich wiederholt für faire Rahmenbedingungen beim Wettbewerb auf digitalen Plattformen eingesetzt. Deshalb begrüßt sie den Beschluss des Deutschen Bundestages und appelliert an den Bundesrat, die Neuregelung zu unterstützen. Die Verbraucher werden vom Wettbewerb der mobilen Bezahlsysteme profitieren.
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auf das Gutachten von Professor Dr. Rupprecht Podszun „Digitale Fairness durchsetzen!“, vom 17.12.2018, hinweisen, abrufbar unter https://www.fpmi.de/de/positionen-studien/detail/prof-podszun-digitale-fairness-durchsetzen.html