Moderiert wurde das Seminar von Dr. Rainer Fuchs, Vorstand der XCOMpetence AG. Einen anschaulichen Überblick über die Grundlagen und möglichen Auswirkungen einer 44er Prüfung sowie daraus resultierende etwaige Bußgeldtatbestände gab Dominik Stauber, Rechtsanwalt und stv.
Compliance-Officer bei der biw AG. Er wies im Speziellen darauf hin, dass man sich bei Bußgeldtatbeständen bereits im Anwendungsbereich des Strafgesetzbuches bewege und empfehle betroffenen Banken daher, einen Fachanwalt für Strafrecht zu Rate zu ziehen. Da branchenweit durch die Aufsicht zunehmend Bußgelder verhängt würden, richtete sich Stauber in diesem Zusammenhang mit der Bitte an Franz-Josef Arndt, Geschäftsführer des Bankenverbands NRW, dass die Verbände in diesem Kontext künftig stärker das Gespräch mit der BaFin suchen sollten.
Matthias Schmidt, Compliance-Officer der biw AG, beschrieb den Ablauf einer 44er Prüfung in der Praxis. Seine Empfehlung an die Fachabteilungen der Banken: stets für eine positive Kommunikation mit den Prüfern sorgen und die Mitarbeiter gut darauf einstellen. Einige Seminarteilnehmer sprachen die hohen Dokumentationsaufwände und enormen Kosten im Zusammenhang mit der weiter zunehmenden Regulierung an. Als mögliches Lösungsszenario wurde die Standardisierung von Dokumentation und Datenerhebung diskutiert, um so die Kosten zu reduzieren, die sich branchenweit seit 2013 auf ca. 4,8 Milliarden Euro summierten.
Als weiterer Referent sprach Dr. Markus Werthen, Partner und IT-Spezialist für aufsichtsrechtliche Prüfungen bei der Accenture GmbH, aus Beratersicht über MaRisk und die 44er Prüfung, speziell im IT-Bereich. Der Schwerpunkt lag beim Thema Outsourcing. Werthen wies besonders darauf hin, dass die Auslagerung von IT-Bereichen und Anwendungsentwicklungen Fragen des Datenschutzes nach sich ziehe.
Andreas Schneider schloss den Reigen der sehr kompetenten Referenten und erörterte viele interessante Elemente von Sonderprüfungen aus seiner Praxis als Prüfungsleiter der Deutschen Bundesbank. Er rate Instituten, gut vorbereitet, mit transparenter, vollständiger Dokumentation und offener Kommunikation in eine anstehende Prüfung zu gehen. Auf die Frage, warum die Abschlussberichte der Bundesbank-Prüfer nicht als Entwurf einsehbar seien, erklärte Schneider, dass es sich zunächst nur um eine Empfehlung des Prüfers handele und letztendlich die BaFin die Feststellungen bewerte. So sollten Diskussionen im Vorfeld ausgeschlossen werden.
Aufgrund der positiven Resonanz auf die Veranstaltung, die sich vor allem an sehr reger Diskussion und vielen Fragen der Teilnehmer an die Referenten festmachen lies, ist geplant, künftig weitere Seminare in dieser Form anzubieten. Eine Plattform mit bewusst begrenzt gehaltener Teilnehmerzahl ermöglicht einen intensiven Dialog und Austausch unter Fachleuten. Dieses Format, so Dr. Fuchs, sollte in der Zukunft durchaus "tragfähig" sein. Alle Teilnehmer der Veranstaltung - Referenten, Teilnehmer aus den Banken und Gäste - zeigten sich vor allem von der Informationsvielfalt und -qualität sehr angetan.