Innerhalb der Fertigungskette galt die Oberflächenreinigung von metallischen Bauteilen lange Zeit als lästiges Übel, das die Kosten, aber nicht den Wert einer Komponente erhöht. Der Auftraggeber bezahlte schließlich für die Zerspanung, Beschichtung, Wärmebehandlung etc und nicht für die Bauteilreinigung. Ablesbar war dies auch an den im Allgemeinen fehlenden Angaben zur Oberflächensauberkeit. Es wurde daher nur notgedrungen in Reinigungsanlagen investiert – das Ziel dabei: so günstig wie möglich wegzukommen. Reinigungsverfahren und –medien spielten eine untergeordnete Rolle und wurden nicht auf ihr Ergebnis überprüft. Ebenso galt die Qualifizierung der Bediener von Reinigungsanlagen als überflüssig.
In den letzten Jahren ist die Bedeutung der Teilesauberkeit als Faktor für Qualität, Funktion und Lebensdauer von Produkten und Baugruppen jedoch stark gestiegen. Deutlich wird dies an exakt definierten und immer strengeren Restschmutzvorgaben. Ziel der Teilereinigung ist heute, die für eine dauerhafte einwandfreie Funktion notwendige Reinheit herzustellen. Erforderlich dafür sind nach Aussage des Fachverbands industrielle Teilereinigung e. V. (FiT) Informationen darüber, womit und wie stark Oberflächen verschmutzt sind sowie eine qualitative und quantitative Beschreibung des angestrebten Reinigungsergebnisses.
Prüfung der technischen Sauberkeit funktionsrelevanter Automobilteile
Die Richtlinie VDA 19, die vom Qualitäts-Management Center (QMC) des Verbandes der Deutschen Automobilindustrie (VDA) in Kooperation mit dem Fraunhofer Institut für Produktionstechnik und Automatisierung (IPA) erarbeitet wurde, beschreibt erstmals die Quantifizierung von fertigungsbedingten Partikelverunreinigungen wie Späne und Staub. Mit filmischen Kontaminationen beschäftigt sie sich nicht.
Angewandt wird die VDA 19 für funktionsrelevante Automobilteile wie etwa Komponenten von Kraftstoffsystemen, Ölkreisläufen, Bremssystemen, Kühlwasserkreisläufen, Kühlmittelkreisläufen für Klimaanlagen, Hydrauliksystemen und Luftführungssystemen. Die Richtlinie gibt Methoden und Verfahren für die Partikelgewinnung und –analyse vor, um die technische Sauberkeit von Oberflächen und Oberflächenbereichen eines Bauteils zu beurteilen und zu vergleichen. Eine Eingruppierung des Oberflächenzustands in „Sauberkeitsklassen“, also die Festlegung, welche Menge, Größe und Art von Partikeln aus technisch funktionaler Sicht für ein Bauteil noch zulässig ist, erfolgt durch die VDA 19 nicht. Dies übernimmt in der Regel der Auftraggeber, da er über entsprechende technisch funktionale Erfahrungen verfügt und die Folgen einer Partikelverunreinigung kennt. Die Auswahl des Prüfverfahrens zur Ermittlung der Sauberkeitsklassen sollte nach Ansicht des FiT im Dialog zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt werden.
Durch immer strengere Partikelrestschmutzvorgaben werden auch die Anforderungen an die Zerspanung, Handhabung sowie die Lager- und Transportbedingungen steigen. Den geforderten Sauberkeitszustand wird letztendlich jedoch industrielle Teilereinigung herstellen. Dadurch gehören Argumente wie „Wir werden fürs Schleifen, Bohren, Fräsen etc. und nicht fürs Reinigen bezahlt“ bei der Diskussion von Reinigungs- beziehungsweise Sauberkeitsproblemen der Vergangenheit an. Die VDA 19, die den Anfang einer Entwicklung markiert, bietet so die Chance, dass die industrielle Teilereinigung generell als eigenständiger und wertschöpfender Fertigungsschritt akzeptiert wird.
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