Die Seminarreihe umfasst drei verschiedene Themenbereiche und vermittelt umfassendes Fachwissen. Daher eignet sich die Seminarteilnahme zum Nachweis der Fachkunde für Laserschutzbeauftragte, zur Konstruktion sicherer Laserschutzeinhausungen sowie zur Durchführung des CE-Prozesses für die Klassifizierung einer Maschine.
Das erste Seminar vermittelt grundlegende Kenntnisse im Rahmen der Ausbildung zum/zur Laserschutzbeauftragten. Aufgrund des hohen Gefährdungspotenzials ist ein Betreiber einer Lasereinrichtung der Klassen 3 und 4 gesetzlich* verpflichtet, eine fachkundige Person zu bestellen, regelmäßig weiterzubilden und ihre aktuelle Fachkunde nachzuweisen. Dazu gehört die Befähigung zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung, die in der Ausbildung einen besonderen Stellenwert einnimmt.
Thema des zweiten Seminars sind die technischen und formalen Voraussetzungen für den Bau einer fachgerechten Laserschutzeinhausung. Die Abschirmung optischer Strahlung ist eine wichtige Voraussetzung für den sicheren Betrieb eines gesundheitsgefährdenden Lasers der Laserklasse 4 und somit für die Einstufung der kompletten Lasereinrichtung in die unbedenkliche Laserklasse 1.
Das dritte Seminar vermittelt das Fachwissen für die Durchführung des CE-Prozesses gemäß der EU-Maschinenrichtlinie. Der/die Teilnehmer/in lernt die formalen Schritte, die vor dem Inverkehrbringen einer Lasereinrichtung zu beachten sind, und die eine umfangreiche Dokumentation beinhalten. Die Ausstellung einer CE-Konformitätserklärung ist Voraussetzung für den Betrieb einer Lasermaschine im Europäischen Wirtschaftsraum.
Alle drei Seminare basieren auf den gesetzlichen Vorgaben im Bereich der Lasermaterialbearbeitung und -beschriftung und können einzeln gebucht werden. Sie richten sich an Laserschutzbeauftragte, Konstrukteure, Anlagenbauer, Integratoren und weitere Verantwortliche im Bereich Lasersicherheit.
Termine bietet FOBA fortlaufend nach individueller Vereinbarung an. Die Teilnahme erfolgt in Präsenz unter der Leitung eines erfahrenen Sicherheitsingenieurs. Zu näheren Information stehen Seminarbroschüren zum kostenlosen Download zur Verfügung. Unter der E-Mail info@fobalaser.com beantwortet FOBA Anfragen zur Seminarteilnahme oder nimmt Anmeldungen entgegen.
*Die gesetzlichen Verpflichtungen zur Bestellung eines Laserschutzbeauftragten sowie zur regelmäßigen Weiterbildung finden sich in der „Verordnung zum Schutz der Beschäftigten durch künstliche optische Strahlung – OstrV“ sowie in den „Technischen Regeln für optische Strahlung – TROS-Laserstrahlung“.
Mehr Information und kostenloser Download der Seminarbroschüren:
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Bilder zum kostenfreien Download
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