Immer mehr Gewerbebetriebe planen daher Investitionen in energiesparende Maßnahmen. Zu diesem Ergebnis kommt jüngst eine Unternehmensumfrage im Auftrag der Initiative EnergieEffizienz der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena). Um die Investition in Energie sparende Maßnahmen für kleine und mittelständische Betriebe zu erleichtern, stehen seit kurzem auch wieder staatliche Fördermittel für die Energieeffizienzberatung zur Verfügung. Bis zu 80 Prozent der Kosten für den Energieberater werden hierbei übernommen.
Fördermittel für die Energieeffizienzberatung von Unternehmen - die wichtigsten Eckdaten:
Initialberatung: Unternehmen erhalten für die ein- bis zweitägige Beratung einen Zuschuss in Höhe von 80 % des vereinbarten Tageshonorars (maximal 640 Euro pro Beratungstag bei einer maximalen Bemessungsgrenze von 1.600 Euro). Dabei liegt der Eigenanteil bei maximal 320,-€ (netto)
Detailberatung: Unternehmen erhalten für die Beratung einen Zuschuss in Höhe von 60 % des maximal förderfähigen Tageshonorars (maximal 480 Euro pro Tag), bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 8.000 Euro bei maximal 10 Tagen. Dabei liegt der Eigenanteil bei maximal 3.200,-€ (netto)
Und so sieht das konkrete Vorgehen aus:
Im ersten Schritt wird der Betrieb bis zu 2 Tage lang von einem qualifizierten Energieberater energetisch auf Herz und Nieren geprüft.
Im zweiten Schritt, der sogenannten Detailberatung, werden die ermittelten energetischen Maßnahmen genau beschrieben und berechnet. Der Energieberater errechnet hierbei detailliert, wie ein KfW-Kredit mit den eingesparten Energie-Kosten finanziert werden kann, und erstellt Leistungsverzeichnisse für die Ausschreibung der Maßnahmen. Der Energieberater unterstützt den Betrieb auch bei der Beantragung von Krediten oder Fördermitteln.
Anschließend kann die energetische Sanierung beginnen. Übrigens nur, sofern der Unternehmer dies möchte: Denn auch wenn der Betrieb die Fördermittel für die Beratung in voller Höhe in Anspruch nimmt, entsteht keine Verpflichtung, eine Maßnahme durchzuführen.
Jetzt informieren und handeln: Unverbindliche Erstberatung für Unternehmer
Da im Rahmen dieses Pressetextes nur ein erster Überblick gegeben werden kann und sich vielen Unternehmern und Gewerbetreibenden sicherlich weitere Fragen stellen, bietet das Energieforum-Hessen.de für Unternehmen aus dem Rhein-Main-Gebiet aktuell folgenden Service an:
Unternehmer können gegen eine geringe Aufwandsentschädigung zuerst ein unverbindliches Erstgespräch im Betrieb beantragen, um sich persönlich über die Vorgehensweise und Möglichkeiten der Energieeffizienzberatung zu informieren.
Weitere Informationen und das Antragsformular für den Erstbesuch des Energieberaters findet der interessierte Gewerbetreibende im Bereich „Energieeffizienzberatung für kleine und mittlere Unternehmen“ auf dem Energieforum-Hessen.de ( http://www.energieforum-hessen.de/... ).
Das Angebot einer unverbindlichen Vor-Ort-Information für Unternehmer und Gewerbe-Betriebe erfolgt auf Initiative der Arbeitsgemeinschaft Neue Energien Deutschland,
Kennedyallee 93, 60596 Frankfurt am Main in Zusammenarbeit mit örtlichen Energieberatern.
Energieberatung für Wohngebäude
Nicht nur Gewerbe-Treibende profitieren. Besitzer von Wohnimmobilien, privat genutzt oder vermietet, können ebenfalls ein persönliches Beratungsgespräch in Anspruch nehmen, um sich ausführlich über die Wohngebäude-Energieberatung und hiermit verbundene Fördermöglichkeiten zu informieren. Denn auch im Wohngebäudebestand liegt ein riesiges Potenzial zum Energie sparen. Und ein Blick auf die Entwicklung der Nebenkostenabrechnung in den letzten Jahren verrät, wie sinnvoll es ist, sich hierüber Gedanken zu machen. Weitere Informationen Wohngebäude-Energieberatung erhalten Hausbesitzer unter: http://www.energieforum-hessen.de/...
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Quelle: http://www.energieforum-hessen.de/...