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EnEV -40%: Der Stuttgarter Gemeinderat folgt abermals der Empfehlung des Fraunhofer-IBP

(PresseBox) (Stuttgart, )
Der Stuttgarter Gemeinderat hat am 17. Juli einstimmig beschlossen, dass künftig bei Neubauvorhaben der Stadt die Grenzwerte der Energieeinsparverordnung um mindestens 40 % zu unterschreiten sind. Umweltbürgermeister Matthias Hahn: "Dies gilt nicht nur für städtische Projekte, sondern auch beim Verkauf von städtischen Grundstücken. Die Stadt Stuttgart unterstreicht damit ihre Vorreiterrolle im Bereich Energieeffizienz."

Die Landeshauptstadt Stuttgart ist eine der innovativen Kommunen in Deutschland, die seit über einem Jahrzehnt bereits höhere Anforderungen an Gebäude stellt, die auf städtischen Grundstücken errichtet werden, als dies die Energieeinsparverordnung (bzw. vorher die Wärmeschutzverordnung) für Neubauten fordert. Die Stadt stützt sich dabei stets auf Untersuchungen des Fraunhofer-Instituts für Bauphysik. Im Rahmen des Städtebauprojekts Stuttgart 21 wurde Ende der 90er Jahre im Beschluß des Gemeinderates festgehalten, dass alle Bauvorhaben im Gebiet eine Unterschreitung der Anforderungen der damaligen Wärmeschutzverordnung um 30% sicherstellen müssen (NEH Beschluß). Im Rahmen der Fortschreibung der Wärmeschutzverordnung (WSVO) zur Energieeinsparverordnung (EnEV) konnte Ende 2002 in einer Studie des Fraunhofer IBP gezeigt werden, dass eine weitere Reduzierung des Heizenergiebedarfs ohne signifikante Mehrkosten erreicht werden kann. Daher erfolgte eine Anpassung des Stadtratsbeschlusses an die geänderten gesetzlichen Anforderungsparameter (Pri-märenergie anstatt Heizwärme) im Jahre 2003.

In der Zwischenzeit haben sich die wirtschaftlichen Randbedingungen gegenüber 2003 weiter verändert. Die Energiekosten haben sich für die Stadt im Mittel um mehr als 50% erhöht, ohne dass sich die Investitionskosten im gleichen Maße verändert haben. Dieser Anstieg ist aufgrund des starken Eurokurses noch moderat ausgefallen; der Rohölpreis (der in US Dollar bewertet wird) hat sich im gleichen Zeitraum sogar mehr als verdreifacht.

An ausgewählten exemplarischen Wohn- und Nichtwohngebäuden, die in den letzten Jahren errichtet wurden, wurde untersucht, wie sich die veränderten wirtschaftlichen Bedingungen auf die Betriebs- und Investitionskosten auswirken. Aus den Untersuchungen konnte ferner abgeleitet werden, mit welchen Mehraufwendungen welche Einsparung künftig erreicht werden kann und wie sich diese auf die Annuität der Gesamtmaßnahme auswirkt.

Als wirtschaftlich vertretbar hat sich im Nicht-Wohnungsbau eine Unterschreitung um 40% herausgestellt. Im Wohnungsbau sind die Anforderungen für ein so genanntes KfW 60-Energiesparhaus zu erfüllen. Dies ist ein energetischer Standard, der von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit zinsgünstigen Darlehen gefördert wird und der in etwa dem Anforderungsniveau beim Nicht-Wohnungsbau entspricht. "Durch die Erhöhung der Anforderungen im Energiebereich verstärkt die Stadt nicht nur ihre Anstrengungen im Klimaschutz, sondern will die Betreiber von Gebäuden unabhängi-ger von Entwicklungen bei den Energiepreisen machen", so Umweltbürgermeister Matthias Hahn.
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