Grundlage der TransiDoc-Lösung ist das „Transformationssiegel“, das bei Änderungen zum Beispiel des Datenformats die Beweiskraft eines Dokuments sichert. Das Transformationssiegel lehnt sich an die gesetzlichen Regelungen für elektronische Beglaubigungen an und ersetzt die elektronische Signatur des Ausgangsdokuments. Es dokumentiert ausführlich den Transformationsvorgang und sichert die inhaltliche Entsprechung von Ausgangs- und Zieldokument durch eine elektronische Signatur. So bleibt die Beweiskraft transformierter Dokumente erhalten.
Das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) geförderte Projekt TransiDoc untersucht seit zwei Jahren Lösungen für Transformationsprobleme, zum Beispiel im Gesundheitswesen bei der Digitalisierung von Patientenakten, der elektronischen Antragsbearbeitung in der öffentlichen Verwaltung und im Arbeitsumfeld von Notaren. Entsprechend gehören Fachleute der einzelnen Bereiche zu den Projektpartnern: Beteiligt sind das Zentrum für Informations- und Medizintechnik des Uni-Klinikums Heidelberg (ZIM), die InterComponentWare AG (ICW), die Curiavant Internet GmbH, die Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung an der Universität Kassel (provet) sowie die Bundesnotarkammer als assoziierte Partnerin. Konsortialführer ist das Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie SIT in Darmstadt. In einem interdisziplinären Ansatz haben die Projektpartner gemeinsam nicht nur technische, sondern auch organisatorische Lösungsvorschläge erarbeitet. In einem zweiten Schritt sind sodann Werkzeuge zur Erzeugung, Bearbeitung und Prüfung von Lösungen entstanden. Leitgedanke ist dabei die Entwicklung eines „Transformationssiegels“ für elektronische Daten. Anhand dieses Siegels sollen spätere Gutachter wie bei einer Beglaubigung genau nachvollziehen können, was wann wie mit dem Dokument geschah. Ob dies in der Praxis auch funktioniert, soll jetzt die Simulationsstudie zeigen.
Ein Gerichtsszenario, das verhandelt wird: Herr Rasant hatte sich bei einem Motorradunfall einen komplizierten Beinbruch zugezogen, nun, Jahre später, leidet er an schwerer Arthrose. Herr Rasant ist fest davon überzeugt, dass sein Leiden auf einen Behandlungsfehler seitens der Klinik zurückzuführen ist. Einige Jahre nach Einführung der elektronischen Verwaltung in der behandelnden Klinik klagt Herr Rasant deshalb auf Schadenersatz. Streitentscheidend im Prozess ist das Ergebnis der auf die Operation folgenden Nachuntersuchung, über deren Inhalt sich die Parteien nicht einig sind. Kläger und Beklagte stützen ihre jeweiligen Behauptungen auf verschiedene Versionen des damals erstellten, elektronisch signierten Untersuchungsberichts. Beide Versionen sind das Ergebnis einer Transformation des Ausgangsdokuments. Das Gericht muss nun entscheiden, welchem Dokument es glaubt.