Als Lösung schlug er eine signifikant erhöhte Beteiligung der Landesmedienanstalten vor. Theurer konkretisierte zugleich seinen Vorschlag. Ihm schwebt bei der nächsten Novellierung des Rundfunkstaatsvertrags eine Erhöhung der Anteile der Landesmedienanstalten um 250 Millionen EURO vor. „Seit der Einführung des Dualen Rundfunksystems in Deutschland sind die Landesmedienanstalten der Garant für die Staatsferne der privaten Rundfunksender“, so Theurer weiter. Jede Landesmedienanstalt soll daher vorab einen Grundbetrag von 10 Millionen EURO pro durch sie vertretenes Bundesland aus dem Gesamtbetrag von 250 Millionen EURO erhalten. Die verbleibenden 90 Millionen EURO will Theurer entsprechend der rund 40 Millionen bundesdeutschen Haushalte mit zusätzlich circa 2,25 EURO je Haushalt an die Anstalten auszahlen Gleichzeitig schlägt er vor, die Landesmedienanstalten in Landesgesetzen zur Erarbeitung von Qualitäts- und Meinungsfreiheitskriterien zu verpflichten, die als Basis für die Förderung lokaler und regionaler Rundfunksender dienen. „Damit erweitern wir die Aufgabenbereiche der Landesmedienanstalten und sichern zugleich die Meinungsvielfalt und den Qualitätsjournalismus auch in den ländlichen Räumen!“ Dies sei neben dem von ihm ebenfalls bei der Veranstaltung präsentierten Vorschlag zur beschleunigten Finanzierung der Glasfaserinfrastruktur in ländlichen Regionen, die erste wesentliche Voraussetzung zur Sicherung der Medienvielfalt und Meinungsfreiheit und gegen Landflucht der Bevölkerung.
Diesem im Vergleich zur bisherigen reinen Förderung technischer Investitionen lokaler und regionaler privater TV-Sender sowie der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks radikalen Vorschlag pflichtete der Vorsitzende des Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK), Heinz-Peter Labonte bei: „Wir beobachten seit geraumer Zeit einen sich beschleunigenden Rückzug lokaler Printmedien und Rundfunksender aus der Fläche. Dies führt schon mittelfristig zu einer gefährlichen, weil massiven medialen Unterversorgungländlicher Regionen und Randlagen der Metropolen mit vielfältigen Medien- und Informationsangeboten. Wir müssen Gegensteuern und deutlich Umdenken. Daher unterstützt unser Verband mit Nachdruck das vorgeschlagene Finanzierungsmodel von Herrn Theurer. Denn auch die Ausdünnung der lokal-regionalen Berichterstattung von Landesrundfunkanstalten verleiht den privaten Rundfunkern eine gleichsam öffentlich-rechtliche Ersatzfunktion, die auch finanziell honoriert werden muss.
„Eine erhöhte, gerechte Beteiligung an der Rundfunkgebühr trägt vorrangig zur Vermeidung der Selbstausbeutung vieler Medienschaffender in den lokalen und regionalen privaten Rundfunksendern bei. Gleichzeitig verbessern wir die Grundlage für gut recherchierte Nachrichten und Beiträge, die essentiell für die offene Meinungsbildung sind“, bestätigte René Falkner, Vorsitzender des BLTV – Bundesverband Lokal TV.