Hintergrund zur Meldepflicht
- Ursprünglich war die Einführung der Meldung bereits für 2020 vorgesehen.
- Verzögerungen traten auf, da es zunächst weder ein digitales noch ein papierbasiertes Verfahren gab.
- Start: Ab 1. Januar 2025 stehen die Plattform "Mein Elster" und die ERiC-Schnittstelle für die Meldungen bereit.
- Meldepflicht:
- Alle strombetriebenen Kassensysteme, wie Registrierkassen oder Waagen mit Kassenfunktion, sowie die dazugehörige zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE), müssen gemeldet werden.
- Übergangsfrist:
- Systeme, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, müssen spätestens bis zum 31. Juli 2025 gemeldet werden.
- Neue Systeme:
- Alle Kassensysteme, die ab dem 1. Juli 2025 neu angeschafft, gemietet oder geleast werden, müssen innerhalb eines Monats gemeldet werden.
- Außerbetriebnahme:
- Kassensysteme, die nicht mehr verwendet werden – sei es durch Defekt, Diebstahl oder Ersatz – müssen ebenfalls innerhalb eines Monats gemeldet werden.
- Eine Meldung ist nur erforderlich, wenn die ursprüngliche Anschaffung bereits gemeldet wurde.
- Betriebsstätten:
- Pro Betriebsstätte müssen alle Kassensysteme in einer einheitlichen Mitteilung zusammengefasst werden (siehe § 146a Abs. 4 AO).
Für die Meldung über "Mein Elster" benötigen Sie:
- Name des Steuerpflichtigen
- Steuernummer des Steuerpflichtigen
- Art der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)
- Art des verwendeten Kassensystems
- Anzahl der verwendeten Kassensysteme
- Seriennummer der Kassensysteme
- Datum der Anschaffung
- Datum der Außerbetriebnahme
Unsicherheiten? Bei Fragen oder technischen Problemen sollten Sie sich an Ihren Steuerberater oder einen Kassenfachhändler wenden.
Tipp: Eine frühzeitige Vorbereitung erleichtert die Einhaltung der neuen Meldepflicht und minimiert mögliche Verzögerungen oder Fehler.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Die rechtzeitige Meldung ist entscheidend, um steuerliche Sanktionen zu vermeiden. Bereiten Sie sich am besten schon jetzt auf die Umstellung vor!