Muss ich überhaupt eine Steuererklärung machen?
Nicht jede Person ist verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Wer zum Beispiel nur als Angestellter arbeitet und keine weiteren Einkünfte hat, muss in der Regel keine Erklärung einreichen, da die Steuer bereits automatisch vom Lohn abgezogen wird. Verpflichtet sind hingegen Personen mit zusätzlichen Einnahmen, etwa aus einem Nebengewerbe oder selbstständiger Tätigkeit. Auch bei Sonderzahlungen, wie Abfindungen, oder wenn du verheiratet bist, könnte eine Steuererklärung notwendig sein.
Generell gilt: Wer im Vorjahr zur Abgabe verpflichtet war oder vom Finanzamt aufgefordert wird, muss auch in diesem Jahr eine Steuererklärung einreichen. Zudem ist es sinnvoll, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben, wenn man mit einer Rückerstattung rechnet – dies ist sogar bis zu vier Jahre rückwirkend möglich.
Konsequenzen bei versäumter Abgabe
Wer seine Steuererklärung trotz Verpflichtung nicht rechtzeitig abgibt, muss mit verschiedenen Konsequenzen rechnen. Das Finanzamt setzt dabei auf drei Mittel: Verspätungszuschlag, Zwangsgeld und Steuerschätzung.
- Verspätungszuschlag: Dieser beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer pro Monat, mindestens aber 25 Euro. Bei einer viermonatigen Verspätung sind somit mindestens 100 Euro fällig. Maximal kann der Verspätungszuschlag bis zu 25.000 Euro betragen.
- Zwangsgeld: Wenn du nach einer Fristsetzung durch das Finanzamt immer noch keine Steuererklärung einreichst, kann ein Zwangsgeld verhängt werden. Die Höhe bestimmt das Finanzamt und berücksichtigt dabei deine finanzielle Situation sowie die Höhe der Steuerschuld. Auch hier gilt eine Obergrenze von 25.000 Euro.
- Steuerschätzung: Kooperierst du gar nicht mit dem Finanzamt, wird eine Steuerschätzung durchgeführt. Diese fällt oft ungünstiger aus als die tatsächliche Steuerberechnung und befreit dich nicht von der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung.
Was kannst du jetzt tun?
Wenn du feststellst, dass du die Frist verpasst hast, solltest du einen kühlen Kopf bewahren. Die Finanzämter sind derzeit stark ausgelastet, nicht zuletzt wegen der Reform der Grundsteuer. Eine geringe Verspätung könnte daher unter Umständen unbemerkt bleiben. Dennoch solltest du dich nicht darauf verlassen und formell korrekt handeln.
Um sicherzugehen, kannst du einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Dies ist eine schriftliche Erklärung, in der du um einen neuen Abgabetermin bittest, der innerhalb der nächsten vier Monate liegt. Vorlagen für solche Anträge findest du zahlreich im Internet. Es ist ratsam, den Antrag schnell einzureichen, um deine Chancen auf Nachsicht zu erhöhen.
Fazit: Eine verpasste Frist ist nicht das Ende der Welt. Mit einem Antrag auf Fristverlängerung kannst du das Problem lösen und unnötige Strafen vermeiden.