**Zweck und Nutzen**
Die W-IdNr. dient als dauerhafte und einheitliche Kennung für Steuerzwecke und wird automatisch vergeben, ohne dass ein Antrag gestellt werden muss. Sie fungiert auch als nationale Unternehmensnummer im Unternehmensgrunddatenregister und vereinfacht so die Datenverwaltung. Die Wirtschafts-Identifikationsnummer gilt gleichzeitig auch als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer nach dem Unternehmensbasisdatenregistergesetz.
**Struktur und Ausgabe**
Die W-IdNr. besteht aus dem Präfix „DE“, gefolgt von neun Ziffern (z. B. DE123456789). Für jede Wirtschaftstätigkeit wird eine zusätzliche fünfstellige Kennzeichnung hinzugefügt. Die Erstausgabe beginnt im November 2024 und richtet sich an diejenigen, die jährliche Umsatzsteuererklärungen abgeben müssen, sowie an kleine Unternehmen. Bis 2025 wird sie auf andere Wirtschaftseinheiten ausgeweitet, weitere Phasen werden bis Ende 2025 folgen.
**Vergleich mit anderen Steuernummern**
Die W-IdNr. ersetzt nicht die bestehenden Steuernummern oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (USt-IdNr.). Unternehmen, die grenzüberschreitende Transaktionen innerhalb der EU durchführen, werden weiterhin ihre USt-IdNr. verwenden. Die W-IdNr. wird nach und nach auf Steuerformularen erscheinen, ihre Verwendung wird jedoch erst Ende 2026 verpflichtend.
Wer bereits eine USt-IdNr. besitzt, erhält keine individuelle Benachrichtigung. Stattdessen wird eine öffentliche Bekanntmachung die Unternehmen darüber informieren, dass ihre USt-IdNr. gleichzeitig auch ihre W-IdNr. ist. Wer noch keine USt-IdNr. besitzt, erhält diese über das ELSTER Portal.
**Ein Schritt zur Modernisierung**
Die Einführung der W-IdNr. stellt eine bedeutende Modernisierung des deutschen Steuer- und Verwaltungssystems dar. Durch die Schaffung eines rationalisierten, zentralisierten Systems zur Verwaltung von Unternehmensdaten soll die Bürokratie reduziert und die Effizienz verbessert werden.
**Basisregister für Unternehmen für einer modernen Registerlandschaft**
Das sich im Aufbau befindende Basisregister für Unternehmen schafft erstmals die Möglichkeit, Unternehmensdaten an einer zentralen Stelle abzurufen, und bietet damit ein hohes Bürokratieabbaupotenzial innerhalb der deutschen Verwaltung.
Für die Mitteilung sind folgende Wege vorgesehen:
- Öffentliche Mitteilung für wirtschaftlich Tätige, die bereits über eine USt-IdNr. verfügen,
- Mitteilung über ELSTER für wirtschaftlich Tätige, die über keine USt-IdNr. verfügen.