Für den Altersnachweis im Internet mit der GeldKarte hat die fun communications GmbH, das im Praxiseinsatz bereits bewährte und vom Zentralen Kreditausschuss (ZKA) zugelassene Verfahren fun SmartPay AVS zum Bezahlen mit der GeldKarte im Internet, um die Abfrage des Jugendschutzmerkmals erweitert. fun SmartPay AVS ist durch die Kombination von Altersnachweis und Bezahlmöglichkeit die ideale Lösung für „Über-18-Inhalte“ im Internet. Die GeldKarte wurde von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) als Verfahren für den Jugendschutz im Internet zugelassen.
fun SmartPay AVS ist sofort einsetzbar und wird von fun communications als ASP-Dienstleistung angeboten. Damit steht Händlern, Portalbetreibern, Payment Providern, Bankrechenzentren, Content-Anbietern, Online-Marktplätzen und virtuellen Rathäusern mit fun SmartPay AVS ein System zum Altersnachweis und zum Bezahlen im Internet zur Verfügung. Der Kunde benötigt für die Überprüfung des Altersmerkmals mit fun SmartPay AVS nur einen einfachen, kostengünstigen Chipkartenleser, wie sie schon heute in den PCs namhafter Lebensmitteldiscounter standardmäßig eingebaut sind. Es ist weder die Installation von Software noch eine Registrierung für den Kunden erforderlich.
Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) ist ein eingetragener Verein, der 1997 von Medienverbänden und Unternehmen der Online-Wirtschaft gegründet wurde. Die Mitglieder der FSM teilen die Auffassung der Regierungen des Bundes und der Länder, dass auch von Seiten der Wirtschaft gehandelt werden muss, um die Verbreitung rechtswidriger und jugendgefährdender Inhalte in Online-Diensten zu verhindern. Zu diesem Zweck wurde die FSM geschaffen.
Der Verein betreibt eine Beschwerdestelle und klärt Nutzer von Online-Diensten über technische Schutzmechanismen sowie einen verantwortungsbewussten Umgang mit Online-Medien auf. Die Beschwerdestelle der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia hat in den Jahren 2000 bis 2004 mehr als 5000 Beschwerden bearbeitet. Dies zeigt, dass sie sich in der Bevölkerung als Beschwerdestelle etabliert hat. Nicht zuletzt durch ihre weitreichenden nationalen und internationalen Kooperationen ist es der FSM möglich, sich erfolgreich am Kampf gegen die Verbreitung von Kinderpornografie zu beteiligen.
Weitere Informationen unter www.fun.de und www.fsm.de