Doch was ist zu tun, wenn man auf die Masche der Abzocker hereingefallen ist?
Nico Reiners, Mitarbeiter am Institut für Rechtsinformatik der Leibniz Universität Hannover, empfiehlt Betroffenen, auf keinen Fall zu zahlen und gelassen zu bleiben auch wenn Inkasso-Büros eingeschaltet werden. Auch von der Androhung eines Schufa-Eintrags oder einer Klage solle man sich nicht beeindrucken lassen. "Die Abofallen-Betreiber haben kein Interesse an einer Klage, da sie Angst haben zu verlieren und ein Schufa-Eintrag ist auch nicht ohne weiteres möglich," erklärt der Jurist.
Die Masche der Täter
Nach dem Anklicken des Werbebanners fordert ein Formular zur Eingabe von persönlichen Daten auf. Die Absicht der Webseiten-Anbieter ist klar und findet sich im Kleingedruckten wieder: Mit Preisgabe der persönlichen Daten kommt ein Abo-Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Besucher der Webseite zustande, der den Zugriff auf einen Mitgliedsbereich umfasst, in dem sich kostenlose Versionen etablierter Antivirus-Produkte herunterladen lassen. Für diese "Dienstleistung" stellt der Anbieter halbjährlich 79,- Euro für einen Zeitraum von 24 Monaten in Rechnung.
"Die beschriebene Vorgehensweise ist ein Mix aus nutzlosen Virenschutzimitaten und Kostenfallen im Internet. Mit gefälschten Warnmeldungen werden die Film-Enthusiasten statt zur Installation von angeblicher Schutzsoftware in eine Kostenfalle gelockt. Auf der aktuellen Seite ist der Preis zwar ohne Scrollen ersichtlich. Aber auch nur, wenn man genau hinschaut.", so Ralf Benzmüller, Leiter G Data Security Labs.
Die im "Mitgliedsbereich" zusammengetragenen Downloadlinks von Antiviren-Produkten namenhafter Hersteller erweisen sich bei genauem Hinsehen als maßlos überteuert: Es handelt sich bei den angepriesenen Produkten um Trial-Versionen, die sich mittels simpler Suchmaschinen-Abfragen ohne weiteres im Netz finden lassen.