Innerhalb der Schulung wird die „Trinkwasserverordnung“ vollumfänglich behandelt. Angefangen von der gesetzlichen Grundlage bis hin zur Wartung einer Trinkwasseranlage. Unsere Schulung gilt als Weiterbildung nach §34c Absatz 2a.
Alle Informationen zur Weiterbildung finden Sie hier: www.gba-group.com/weiterbildung-trinkwasserhygiene