„Ein wesentlicher Punkt, der mit dem Inkrafttreten der neuen Richtlinie deutlich wurde, ist die Tatsache, dass sich die Verantwortlichen in den Unternehmen überhaupt wieder mit der Maschinenrichtlinie auseinander setzen“, so Dömer, „Seit ihrer Einführung im Jahr 1994 war sie doch zumindest in den letzten 10 Jahren zu einer Selbstverständlichkeit geworden. Viele damit zusammenhängende Aspekte sind in professionellen Redaktionen, speziell den externen Dienstleistern, in Form von Kontrollmechanismen automatisiert, so dass es dort ein übersichtlicher Aufwand ist, diese Mechanismen an die Neuerungen anzupassen. Und anschließend wird überwiegend ganz normal weiter gearbeitet.“
Im Zentrum der Fragen aus seiner Kundschaft geht es um Neuerungen im Zusammenhang mit der Risikobeurteilung. „Hier wird im Wesentlichen nach dem Abgleich mit den Warnhinweisen gefragt“, erklärt Olaf Dömer, „Produkthaftung ist an dieser Stelle das Stichwort. Gerade weil sich in diesem Zusammenhang Neuerungen ergeben haben, hat es dieses Wort wieder in die vordere Reihe der am häufigsten gestellten Fragen geschafft.“
Waren die Vorbereitungen auf die neue Richtlinie in den vergangenen Monaten und Jahren also übertriebener Aktionismus? „Was die durchschnittliche interne Redaktion im Maschinen- und Anlagenbau angeht, so kann das vielleicht stimmen. Hier ist man in der Regel längst soweit, dass man sich über externe Dienstleister absichert“, lautet die Antwort des gds-Experten, „Die besonders intensive Öffentlichkeit hat der Wertschätzung und Wahrnehmung der Maschinenrichtlinie sehr gut getan. Sie ist durch die erneuerte Fassung wieder auf ein Niveau in das Bewusstsein der Verantwortlichen gekommen, das angemessener ist, als in vielen Jahren seit ihrer eigentlichen Einführung.“