Der Thermodruckerhersteller GeBE verfügt über umfangreiches Thermopapier-Know-How, denn er hat auch das Testgerät GeBE-PRINTER LAB entwickelt, mit dem mittlerweile viele namhafte Papierhersteller das Verhalten ihrer Thermopapiere für den Druckprozess prüfen und optimieren. „Der BR hat just in dem Moment bei uns angeklopft, als die brancheninterne Debatte der Papierindustrie über die Bonpflicht bei uns im Haus intensiv verfolgt und besprochen wurde“, berichtet Baldig. „Da lag es auf der Hand, dass wir uns zu den Fragen des BR äußern werden.“
Thermopapier ist nicht gleich Thermopapier
In der aktuellen Diskussion um mögliche Gefahren durch den Kontakt mit Kassenbons wird häufig nach den Ersatz-Inhaltsstoffen in Thermopapieren für das seit Jahresbeginn verbotene Bisphenol A gefragt. „Es gibt bis dato noch keine wirklich umfangreichen Studien zu den aktuell zugelassenen Inhaltsstoffen, wie zum Beispiel Bisphenol S. Vermutete Gesundheitsgefahren können daher zur Zeit weder verifiziert noch dementiert werden“, erklärt Baldig.
Die Empfehlung des Bundesumweltamtes, Thermopapier im Restmüll zu entsorgen, bezog sich ursprünglich auf die gesundheitsbedenklichen BPA—haltigen Papiere, die bereits seit etwa einem Jahr in Deutschland nicht mehr hergestellt werden. Für Papiere mit dem Ersatzstoff Bisphenol S wurde sie vorsorglich so übernommen. Inzwischen werden auch diese BPS-haltigen Papiere von großen Retailern in Deutschland schon nicht mehr eingesetzt.
Sinnvolle und umweltgerechte Lösung
Sinnvoll wäre sicherlich, die Menge an Ausdrucken zu reduzieren. „Dafür eine ausgewogene Regelung zu finden, beispielsweise einen Mindestumsatz festzulegen, ab dessen Höhe der Händler erst zur Herausgabe des Kassenbelegs verpflichtet ist, bleibt letztlich Sache der Politik“, kommentiert Baldig.
Der Handel kann in jedem Fall etwas tun. Denn zum einen ist die Umstellung auf alternative Thermopapiere ohne chemisch reaktive Komponenten relativ einfach möglich, und „ein Kassensystem mit Thermodrucker muss dafür normalerweise nicht umgerüstet werden“, bestätigt der GeBE Entwicklungsleiter. Dafür muss der Händler aber auch bereit sein, den Aufpreis für die umweltfreundlicheren Kassenrollen zu übernehmen. Und zum anderen erlaubt das neue Gesetz ebenso die digitale Übertragung von Kassenbons an den Kunden. Einer schnellen, flächendeckenden Anwendung solcher digitalen Belege steht allerdings die hierzulande nach wie vor vergleichsweise zurückhaltende Handhabung digitaler Methoden im Zahlungsverkehr entgegen.
Der BR Beitrag wurde am 25. Januar 2020 ausgestrahlt und ist in der BR Mediathek abrufbar.
Das Germeringer Unternehmen GeBE Elektronik und Feinwerktechnik GmbH ist seit gut 50 Jahren im Geschäft und agiert seit 35 Jahren als anerkannter Partner der Industrie für Datenein- und -ausgabelösungen.