Wasser ist eine der wichtigsten natürlichen Ressourcen. Es ist Quelle allen Lebens. Die Bundesrepublik Deutschland hat in ihrem Grundgesetz den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zum Staatsziel gemacht (Artikel 20a). Dazu gehört auch der Schutz unserer Gewässer. Im Rahmen eines umfassenden Umweltschutzes, der die Versorgung der Bevölkerung und insbesondere auch die zukünftiger Generationen gewährleisten soll, steht Gewässerschutz mit an oberster Stelle. Das Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG), das ursprünglich bereits aus dem Jahr 1957 stammt, bildet den Kern des Gewässerschutzrechts. Sein Zweck ist es, durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen und die rechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete Bewirtschaftung des ober- und unterirdischen Wassers nach Menge und Beschaffenheit zu schaffen.
Um den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zu regeln wurde im Jahr 2017 die AwSV (Anlagenverordnung für wassergefährdende Stoffe) eingeführt und damit die VAwS als Regulierungen der einzelnen Bundesländer ersetzt. Seitdem definiert die AwSV alle mit wassergefährdenden Stoffen arbeitende Anlagen in Deutschland. Eine fachgerechte Planung und Erstellung dieser Anlagen, die die Ausgangsbasis für den rechtkonformen Zustand bildet wird somit geregelt. Dies betrifft Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen und Behandeln wassergefährdender Stoffe in der gewerblichen Wirtschaft und im öffentlichen Bereich. (LAU und JGS).
All diese Anlagen müssen nach den einschlägigen technischen Regeln für wassergefährdenden Stoffe (TRwS) behandelt werden. In den Vorschriften DWA-A (TRwS) 781 bis DWA-A (TRwS) 784 ist z.B. der Umgang mit Regenwasser auf den AwSV-Wirkflächen von Tankstellen, Flughäfen, Bahnhöfen, und div. Industrieanlegen etc. geregelt. Ähnliche Anforderungen beinhalten die DWA-A (TRwS) 792 und DWA-A (TRwS) 793 gelten für die genannte JGS-Anlagen von landwirtschaftlichen Betrieben, welche für das Lagern, Abfüllen und Umlagern für Jauche, Gülle und Silage ausgelegt sind.
Für erdverlegte Abwassersysteme in diesen Bereichen bedeutet das grundsätzlich, dass diese mit verschweißte Verbindungen hergestellt werden müssen.
Je nach Beurteilung durch die Behörden, müssen die Entwässerungsrohrleitungen teilweise auch höheren Anforderungen genügen und ggf. als Doppelrohrsystem ausgeführt werden. Den höchsten technischen Standard erfüllen Doppelrohrleitungen dessen Zwischenraum mit entsprechenden Leckanzeigesystemen ausgestattet sind. Hier ist es aber nicht nur notwendig die Rohrleitungen selbst entsprechend auszuführen, sondern das gesamte Abwassersystem incl. Schächten und allen Abbauteilen incl. aller Verbindungen muss kompatibel sein. Auch hier bieten Ostendorf und SABUG mit dem verschweißten Doppelrohrsystem auf KG 2000 Basis das entsprechende System.
Langfristig dichte und chemisch höchst beständige Lösungen -und das aus gutem Grund!
Die Beispiele sind vielfältig:
Beispiel 1: Auf kommunalen Wertstoffhöfen z.B. lagern alle erdenklichen Abfälle die letztlich wieder recycelt und aufgearbeitet werden sollen. Zum Zeitpunkt der „Zwischen“- Lagerung auf diesen s.g. „Wirkflächen“ im Sinne der AwSV ist allerdings unbekannt um welche Substanzen es sich letztendlich handelt. Hier ist ein hohes Maß an Unsicherheit vorhanden. Regenwasser kann umweltschädliche Substanzen von Lagerflächen und Fahrwegen leicht in das Abwassersystem einspülen. Säuren, Basen und Öle können die Dichtungen der Abwasserrohre und Schächte mit der Zeit schädigen und zu Undichtigkeiten führen. Im Lauf der Zeit käme es zu weitläufigen Verunreinigungen des darunterliegenden Bodens und es bestünde immer die Gefahr das Grundwasser zu verseuchen. Diesem Umstand muss auch mit dem höchst möglichen Standard an Sicherheit speziell in der Behandlung und Ableitung der Abwässer begegnet werden.
Beispiel 2: Auf Flughäfen sind die Parkpositionen Bestandteil der Flughafeninfrastruktur und gehören zum Vorfeld, dessen letzter Teil der Flughafenterminal darstellt. Hier findet die Abfertigung durch das Be- und Entladen sowie die Betankung der Flugzeuge statt. Viel Raum für Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen. Aus diesem Grund werden in der Regel diese Bereiche insgesamt als Wirkfläche im Sinne der AwSV eingeordnet. Somit muss das Entwässerungssystem entsprechend der DWA-A 784 ausgeführt werden.
Beispiel 3: Abwasserrohrleitungen vor einem Ölabscheider fallen in der Regel in den Bereich der AwSV und müssen dem zur Folge verschweißt ausgeführt sein. Gebr. Ostendorf und SABUG bieten ein Abwassersystem das alle Anforderungen des DIBt erfüllt: PP Kanalrohrsystem KG 2000 SN 10/ SN 16, verschweißt.
Im Zweifelsfall müssen Leckage überwachte Doppelrohrsysteme dafür sorgen, dass das Wasser fachgerecht und dauerhaft sicher abgeleitet werden kann. Hier ist es aber nicht nur notwendig die Rohrleitungen selbst entsprechend auszuführen, sondern das gesamte Abwassersystem incl. Schächten und allen Abbauteilen incl. aller Verbindungen müssen kompatibel und definiert montierbar sein.