„Besonders kontrovers wurde die Rolle des Betreibers diskutiert“, resümiert Ulrich Glauche, Leiter des Richtlinienwesens von GEFMA. Am Workshop nahmen sowohl FMAnwender wie auch –Dienstleister sowie Consultants teil. „In der Diskussion zur Neufassung des Standards GEFMA 190 zeichnete sich deutlich ab, dass in den meisten Fällen nicht die Auftragnehmer, also die FM‐Dienstleister, als Betreiber anzusehen sind, sondern die Auftraggeber, also Eigentümer, Asset‐ oder Property‐Manager mit Entscheidungsbefugnissen“, so Glauche. Die Rolle des Betreibers orientiere sich klar an der Verfügungsberechtigung /‐gewalt über ein betriebenes Objekt. Das entspreche auch der geltenden Rechtsauffassung. Damit falle diese Rolle zunächst dem Eigentümer zu. Dieser könne diese Aufgabe auf interne oder externe Asset‐ oder Property‐ Manager übertragen, wenn er diese mit entsprechenden Vollmachten ausstatte.
Ein weiteres, zentrales Ergebnis des GEFMA‐Workshops Betreiberverantwortung 2.0: Es soll mehr Orientierung in die etwa 2.000 FM‐relevanten Regelwerke und die daraus resultierenden Pflichten für den Betrieb von Immobilien und Liegenschaften gebracht werden. Ulrich Glauche: „Dazu werden künftig Konformitätslevel dienen, so dass die Handhabung und der gezielte Einsatz der Regelwerke einfacher wird.“ Dazu wird eine bereits bestehende Übersicht um diese hilfreichen Konformitätslevels erweitert. So soll es auch Nicht‐Juristen leichter fallen, die Verbindlichkeit der jeweiligen Regelwerke für die Betreiberverantwortung einzuordnen“, erklärt Ulrich Glauche.