- Weiterer Kriterienkatalog „BIM-Datenverarbeitung“ aufgenommen
- Ab sofort auch Erweiterungszertifizierungen möglich
„Das Erweitern der GEFMA Richtlinie 444 um die Aspekte des Building Information Modeling war erforderlich, um der wachsenden Relevanz von BIM, insbesondere für das Facility Management, Rechnung zu tragen“, erklärt Marko Opić, Leiter der Unterarbeitskreises Zertifizierung im GEFMAArbeitskreis CAFM. Geprüft wird bei der Zertifizierung beispielsweise, ob ein Geschossplan mit Detailinformationen aus einem BIM-Modell in das CAFMSystem überführt werden kann oder ob das Übertragen von Ausstattung (technische Anlagen, Möbel, etc.) mit Merkmalen (z.B. Hersteller, technische Daten) möglich ist. Darüber hinaus werden die Im- und Export-Fähigkeiten über die IFC-Schnittstelle geprüft.
Neu außerdem: die Erweiterungszertifizierung. Sie ermöglicht CAFMHerstellern, einzelne oder mehrere Kriterien-Kataloge nachzertifizieren zu lassen. Das kann notwendig werden, wenn der Hersteller neue Funktionen in seine Software implementiert hat oder einzelne Kriterienkataloge bei der letzten Prüfung nicht bestanden wurden. Auch bei Erweitern der GEFMA Richtlinie 444, wie aktuell beim Katalog „BIM-Datenverarbeitung“, kann die Erweiterungszertifizierung beantragt werden.
Das Zertifizierungsverfahren von CAFM-Software auf Grundlage der Richtlinie GEFMA 444 umfasst derzeit 15 Kriterienkataloge. Das sind konkret: Basiskatalog, Flächen-, Instandhaltungs-, Inventar- und Reinigungsmanagement, Raum- und Asset-Reservierung, Schließanlagen-, Umzugs- und Vermietungsmanagement, Energiecontrolling, Sicherheit und Arbeitsschutz, Umweltschutzmanagement, Help- und Service-Desk, Budgetmanagement und Kostenverfolgung sowie BIM-Datenverarbeitung. Basiskatalog, Flächenmanagement und Instandhaltungsmanagement gelten als Mindestkriterien und sind verpflichtend, um ein GEFMA-Zertifikat für das CAFMSoftwareprodukt zu erhalten.