Die GEFMA-Zertifizierung definiert formale und inhaltliche Mindestanforderungen an die akademische Aus- und Weiterbildung im Facility Management. Bei der Beantragung werden neben der Akkreditierungsurkunde der Hochschule die Qualifikationsziele des Studiengangs eingereicht sowie der Studienplan mit Auswahl- und Zulassungssatzung, inklusive einer tabellarischen Gegenüberstellung zum Rahmenstudienplan nach GEFMA 610, einer Dozentenliste und weiterem Informationsmaterial. Der GEFMA-Rahmenstudienplan Facility Management enthält eine Übersicht zur Gewichtung der vorausgesetzten Themenblöcke und Inhalte. Grundlagen im Immobilien- und Anlagenmanagement, allgemein technische Grundlagen, u.a. in Bauphysik und Werkstoffkunde, die Planung und der Betrieb von Gebäuden mit Betrachtung der Heiz-, Sanitär- und Klimatechnik, Aspekte der Sicherheit und des Brandschutzes sowie u.a. die Betreiberverantwortung und das Flächenmanagement bilden dabei Kernkompetenzfelder. Eine hohe Gewichtung fällt ebenfalls der Praxisintegration zu sowie den seit der letzten Novellierung eingeführten Querschnittsthemen wie Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Workplace Management.
„Eine Zertifizierung durch GEFMA ist ein Prädikat, das Qualitätsanforderungen bestätigt und Studierenden die Sicherheit gibt, eine berufsqualifizierende Ausbildung mit praxisgerechten Inhalten und damit einen im Markt anerkannten Abschluss zu erlangen“, so Prof. Dr. Markus Lehmann, Vorstand GEFMA, Ressort Bildung und Wissen, Mitglied des GEFMA-Zertifizierungsausschuss. Seit über 25 Jahren hat GEFMA die Anforderungen und Inhalte für die Aus- und Weiterbildung im Hochschulbereich festgelegt und stetig angepasst; zuletzt im Jahr 2021 mit der Neuauflage der aktuellen GEFMA 610.