Das bedeutet, dass diejenigen Nachhaltigkeits-Kriterien von Betriebsaufgaben, die durch ipv®-zertifizierte interne oder externe FS-Dienstleister realisiert werden, durch das Vorhandensein der FM-Excellence-Zertifzierung keiner zusätzlichen Auditierung bedürfen. Die Vorlage des ipv®-Zertifikats bescheinigt in diesem Falle die geforderten Prozesse, Konzepte und Arbeitsweisen nach GEFMA 160. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Betriebsaufgaben nachweislich durch den internen oder externen Dienstleister verantwortet werden – im Sinne der Organisationsteilung im Konzern oder im Sinne einer dezidierten Leistungsvereinbarung mit einem externen Dienstleister.
Durch solche Nachweise der Aufgabenteilung nicht abgedeckte Kriterien der GEFMA 160 sind weiterhin in einem Audit zu prüfen, um das Gebäude als nachhaltig bewirtschaftet ausweisen zu können. Grundsätzlich sind z.B. nachhaltigkeitskonforme Praktiken in den Bereichen Catering und Sicherheit Gegenstand einer Konformitätsprüfung nach GEFMA 160.
Die für die gegenseitige Anerkennung erforderlichen Prozesse werden nun an einem Beispiel erprobt. Im nächsten Schritt werden dann die Voraussetzungen für die gegenseitige Bezugnahme in GEFMA 160 sowie in der Auditorenschulung für ipv geschaffen. Nachfrager können Ende Oktober mit einem marktreifen Anerkennungsprozess rechnen, der den Aufwand für eine GEFMA 160-Zertifizierung signifikant reduzieren wird.
Der Verband ist überzeugt, dass die Zusammenführung der Nachweisführung von Qualität und Nachhaltigkeit das richtige Zeichen für die Entwicklung der FM-Branche in Deutschland ist und die Ziele von Auftraggebern und Auftragnehmern in der professionellen Bewirtschaftung von Gebäuden noch tiefer miteinander verbinden wird.