Neu: Zusammenführung von Regelungen für die private Wirtschaft und die öffentliche Hand
In der novellierten Form des Ausschreibungsleitfadens für Systemdienstleistungen sind durch den GEFMA-Arbeitskreis ipv® die beiden bisherigen Leitfäden für die Privatwirtschaft (GEFMA 960) und die öffentliche Hand (GEFMA 961) in einen gemeinsamen Leitfaden überführt worden. Die Novellierung dient zum einen als Erleichterung für die Nutzer. Zum anderen ist die Zusammenlegung der Leitfäden der Erfahrung der letzten Jahre geschuldet. Arbeitsweisen des öffentlichen Vergaberechts werden auch erfolgreich in der Privatwirtschaft angewandt. Insbesondere der Anspruch an revisionssichere und Compliance-gerechte Einkaufsprozesse kann mit der Einbindung von Arbeitsweisen und Prozessen aus dem Leitfaden erfüllt werden. Zusätzlich lassen sich damit die Vergabe-Teams methodisch klarer führen und Entscheidungsprozesse besser verdeutlichen. Ebenso erfährt die Dokumentation des gesamten Ausschreibungsprozesses eine Standardisierung.
Ein weiterer Nutzen ergibt sich für europaweite Ausschreibungen von komplexen Systemdienstleistungen. Der Leitfaden bezieht die Eignungs- und Befähigungskriterien der GEFMA-FM-Excellence-Zertifizierungen für Ausschreibungen im internationalen Wettbewerb ein. Sie ermöglichen es dem Auftraggeber, seiner Betreiberverantwortung zur Prüfung derjenigen Auftragnehmer nachzukommen, auf die er Betreiberpflichten übertragen will. Der Ausschreibende erzielt damit auch außerhalb deutscher Anbieterstrukturen den Nachweis der qualifizierten Auswahlkontrolle, der zur Übertragung weitreichender Betreiberpflichten erforderlich ist.
Neu: Einbinden des Standard-LV 3.0 (GEFMA 520) in die Empfehlungen zur prozessualen Leistungsbeschreibung in der Systemdienstleistung
Die Leistungsbeschreibung für eine Systemdienstleistung ist mehr als eine Auflistung der Aufgaben und der dazugehörigen Mengen. Die gewünschte Verantwortungsübertragung erfordert die Vereinbarung der grundsätzlichen Ziele der Zusammenarbeit und der gewünschten messbaren Ergebnisse je Aufgabe.
Aber auch die prozessuale Leistungsbeschreibung beginnt mit der Definition der zu erfüllenden Aufgaben und Leistungsbereiche. Sie bindet somit das Standard-LV 3.0 konkret in die im Leitfaden erläuterte B.I.L.D.-Leistungsbeschreibung für ergebnisorientierte Leistungsbeziehungen ein.
Dem Nutzer wird allerdings über die Inhalte des Standard-LV 3.0 (GEFMA 520) hinaus verdeutlicht, welche Schnittstellen zwischen den Vertragspartnern zusätzlich zu regeln sind, um eine weitgehende technische, rechtliche und wirtschaftliche Pflichtenübertragung auf den Dienstleister zu ermöglichen. Dabei werden durch die Formulierung von konkret messbaren Qualitätskriterien werkvertraglich geschuldete Ergebnisparameter definiert und vereinbart. Über das empfohlene Berichtswesen als Teil der Leistungsbeziehung werden zudem wesentliche Eckpfeiler einer effizienten Steuerung des Dienstleisters und des Vertrags gesetzt.
Neu: Ergänzungen zum Mustervertrag 3.0 inklusive Leitfaden (GEFMA 510) für die besonderen Anforderungen in der Systemdienstleistung
Kapitel 5 im Leitfaden (im Richtlinienwerk als GEFMA 511 geführt) fasst vertragliche Empfehlungen für erforderliche zusätzliche Regelungen über den Mustervertrag (GEFMA 510) hinaus zusammen. Sie spiegeln die typischen Kundenanforderungen in der Systemdienstleistung wider:
- partnerschaftliche Zusammenarbeit,
- wirtschaftliche und rechtliche Verantwortungsübernahme sowie
- Ergebnisorientierung der Aufgabenstellung.
Die inhaltliche Abgrenzung zwischen den drei Produkt-Klassen des Facility Management-Marktes (Einzeldienstleistungen, Paketdienstleistungen und Systemdienstleistungen) erfährt mit dem Leitfaden eine zusätzliche Unterstützung. Er setzt dabei die Anforderungen der DIN EN ISO 9001/FDIS:2015 und deren Ergänzung durch das GEFMA-FM-Excellence-Programm konsequent in die Praxis um. Die Anforderungen zur Formulierung von Rollen relevanter Partner in der Arbeitsteilung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer werden durch die unterschiedliche Tiefe der Verantwortungsübertragung in den drei Produkt-Klassen sichtbar gemacht. Auftraggeber und Auftragnehmer erhalten in der Verknüpfung der drei Werkzeuge Mustervertrag, Standard-LV und ipv®-Ausschreibungs-leitfaden eine wesentliche Hilfestellung.