GEFMA-Richtlinien zum Energiemanagement beschreiben das Leistungsbild, das von Management- und operativer Ebene bei Planung und Betrieb von Gebäuden und Anlagen zu realisieren ist. Sie umfassen den gesamten Lebenszyklus von der Planung, über die Errichtung bis zum energiewirtschaftlich sparsamsten Betrieb. Die Richtlinien liefern Optimierungsverfahren für den Gebäude- und Anlagenbetrieb, geben Hinweise zum IT-Einsatz und zur Mitarbeiterqualifikation. Entscheider im Management erhalten Hilfestellung bei der internen und externen Auftragsvergabe.
Die Richtlinienreihe GEFMA 124 "Energiemanagement" besteht aus sechs Teilen und ist mit dem aktuell vorgelegten Entwurf 124-5 komplettiert. GEFMA 124-5 gibt eine Empfehlung für die Umsetzung der Energetischen Inspektion von Klimaanlagen nach § 12 EnEV. Die Empfehlungen basieren auf Erfahrungen der Beteiligten bei der Ausschreibung und Durchführung der Inspektionsleistung. Die beteiligten Betreiber (Auftraggeber) und Inspektoren (Auftragnehmer) haben diese Richtlinie gemeinsam erarbeitet. Sie beschreibt anhand von Praxis-Beispielen, wie die Leistungen der Energetischen Inspektion auf das gesetzlich geforderte Maß abgestimmt werden können und welche Leistungen einen Mehrwert mit zusätzlicher Aussagekraft darstellen.
Erstellt wurde GEFMA 124-5 vom GEFMA-Arbeitskreis Energiemanagement unter der Leitung von Engelbert Krifft.
GEFMA 124-5 Entwurf 2016-2
Umfang: 8 Seiten, plus Anhänge A-E
Preis: 34,00 Euro zzgl. USt. (kostenlos für GEFMA-Mitglieder)