Am 24. Juni dieses Jahres ist die neue Fassung der deutschen Trinkwasserverordnung in Kraft getreten. Neben neuen Regelungen wie Grenzwerten für die Ewigkeitschemikalien PFAS und einem verpflichtenden Risikomanagement für die Wasserversorger, wurden mehrere bestehende Grenzwerte angepasst. So wird der Grenzwert für Arsen im Trinkwasser von 10 auf 4 μg/l und für Blei von 10 auf 5 μg/l abgesenkt. Die strengeren Grenzwerte sind ab sofort Bestandteil der gültigen Trinkwasserverordnung, allerdings gibt es Übergangsregelungen für neue bzw. bestehende Anlagen bis 2028 und 2036.
Laut Prof. Jekel (TU Berlin) kommen damit große Herausforderungen auf die deutschen Wasserversorger zu. „Durch die niedrigeren Grenzwerte sind wesentlich mehr Brunnen betroffen. Auch die Versorger, die bereits eine Wasseraufbereitung betreiben, müssen sich neu aufstellen. Um die strengen Werte einzuhalten, muss die vorhandene Technik überprüft und möglicherweise erweitert oder ausgetauscht werden.“
Arsen und Blei lassen sich mit verschiedenen Methoden aus Wasser entfernen. Um die neuen strengen Grenzwerte sicher einhalten zu können, eignet sich besonders die Adsorption an GEH®. Dabei wird der jeweilige Zielstoff sicher bis unter die jeweilige Nachweisgrenze entfernt. Die GEH Wasserchemie hält somit die Lösung bereit, bestehende Anlagen zur Arsenentfernung fit für die Zukunft zu machen, aber auch Wasserversorgern zu helfen, die zukünftig vor diesem Problem stehen.
Weiterführende Links:
https://www.recht.bund.de/...
https://www.dvgw.de/...