Ursprünglich für einen namhaften Kunden aus der Pharmaindustrie entwickelt, wurde die Ventilauslegung im 2. Halbjahr 2012 auf Reindampf-Anwendungen in der Lebensmittelindustrie angepasst, beziehungsweise erweitert.
Die pneumatischen (GEMÜ 555) und handbetriebenen (GEMÜ 505) Schrägsitzventile orientieren sich dabei an den GMP-Richtlinien (dt. Richtlinien zur guten Herstellungspraxis) und stehen für höchste Qualität: Alle Medium berührenden Teile sind aus hochwertigem Edelstahl gefertigt und die Dichtwerkstoffe genügen den Anforderungen der FDA sowie der EU-Rahmenverordnung.
Alle Ventile werden chargenbezogen gefertigt und in einem Produktionsablauf zusammengefasst, um eine lückenlose Rückverfolgung aller Medium berührenden Komponenten wie Ventilkörper, Tellerscheibe, Absperrdichtung, Faltenbalg sowie weiterer Teile zu gewährleisten. Neben der Werksbescheinigung 2.1, dem Werkszeugnis 2.2 und den Abnahmeprüfzeugnissen 3.1 und 3.2 nach DIN EN 10204 kann somit bei Bedarf zusätzlich eine Konformitätserklärung der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 für GEMÜ 505/555 ausgestellt werden.
Weitere Sitzventile, die ebenfalls nach der EU-Rahmenverordnung 1935/2004 hergestellt werden können, sind die Schrägsitzventile GEMÜ 507, 514, 537, 550 und 554.