Trinkwasser ist das in Deutschland am besten überwachte Lebensmittel. Hohe Auflagen gelten für alle Materialien sowie Anlagen- und Systemkomponenten, die mit unserem Trinkwasser in Berührung kommen. GEMÜ hat in der Vergangenheit für solche Anwendungsfälle Membranventile mit einer EPDM-Membrane (Kennziffer 14) eingesetzt. Die Zulassung für diese Membrane konnte nach der Revision der einschlägigen Normen und Richtlinien nicht verlängert werden. Aus diesem Grund haben wir eine neue Absperrmembrane Kennziffer 18 (EPDM) für Trinkwasser-Anwendungen entwickelt und von der TZW gemäß den KTW-Empfehlungen 1.3.13 des Bundesgesundheitsamtes zertifizieren lassen.
Im Rahmen der Zulassung der neuen Absperrmembrane haben wir auch gleich ausgewählte Varianten des Membranventils GEMÜ 675 von der DVGW zertifizieren lassen. Die Anforderungen gemäß DIN 3546-1 (10/2002) und DVGW Arbeitsblatt W 570-1 (4/2007) werden erfüllt. Die Ventile sind in den Nennweiten DN 25 - 100 zertifiziert, die Nennweiten DN 125 und DN 150 sind in gleicher Ausführung ebenfalls lieferbar. Die Temperaturgrenzen liegen bei 0°C - 80 °C, der maximal zulässige Betriebsdruck beträgt 10 bar. Die Ventilkörper der Nennweiten DN 25 - 50 sind aus Rotguss (Bronze), der Rohranschluss ist als Gewindemuffe RP nach DIN EN 10226-1 ausgeführt. Die Nennweiten DN 65 - 150 sind mit einem Flanschanschluss EN 1092, PN 16, Form B, Baulänge EN 558 Reihe 1 erhältlich. Der Werkstoff dieser Nennweiten ist GJL-250 (GG 25) mit einer Epoxy-Beschichtung mit KTW-Zulassung. Die Spezialbeschichtung sowie das Unternehmen, das die Beschichtung vornimmt, sind ebenfalls von der DVGW zugelassen. Die Ventile werden unter anderem in der kommunalen Wasseraufbereitung und Trinkwasserverteilung eingesetzt.