Mit der Erweiterung der Patentfamilie stärkt die Generative Software GmbH den rechtlichen Schutz des von ihrem Produkt Virtual Developer genutzten Verfahrens zur Codegenerierung. Es beinhaltet eine mehrstufige Verarbeitung von Eingangsmodellen. Erst durch die Auswahl eines Generators legt ein Anwender die Programmiersprache des zu generierenden Codes fest. Ein ausgewählter Generator wird nicht installiert, sondern als Service aufgerufen. Die Komplexität des Generierungsverfahrens bleibt dabei vor den Anwendern verborgen.
Europäisches Einheitspatent
Am 1. Juni 2023 ist ein Abkommen über das Einheitspatent in Kraft getreten. Es umfasst 17 EU-Mitgliedsstaaten, nämlich Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden und Slowenien. Ab September 2024 tritt auch Rumänien dem Abkommen bei.
Zur Reduzierung von Komplexität und Kosten, hat sich Generative Software beim zweiten Patent der Familie für das Einheitspatent entschieden. Um auch in wichtigen Europäischen Ländern, die dem Abkommen noch nicht beigetreten sind, eine Schutzwirkung zu erreichen, wird das Patent auch in Großbritannien, Irland und der Schweiz validiert werden.
Spezialität des zweiten Patents
Die Besonderheit des zweiten Patents liegt in der Art und Weise der Erhaltung von manuell entwickeltem Code, der sich in den vom Generator erzeugten Codedateien befindet. Dieser Aspekt spielt bei der Akzeptanz der Codegenerierung durch Entwickler eine wichtige Rolle, sagt Marcus Munzert, Geschäftsführer der Generative Software GmbH. Bei der Entwicklung von Generatoren kommen dabei mehrere verschiedene Verfahren zum Einsatz, um je nach Programmiersprache und Dateityp eine optimale Unterstützung für die Anwender der Codegenerierung zu erreichen.