Was wird gefördert?
Kurz gesagt: Der Ausbau von Notfallkapazitäten, die digitale Infrastruktur und IT-Sicherheit.
Damit wird ein kräftiges Werkzeug zur Verfügung gestellt, das Krankenhäusern helfen soll, sich kosteneffizienter und sicherer aufzustellen.
Der zeiltiche Rahmen ist allerdings sehr eng gestrickt:
- Nur bis zum 31.12.2021 sind die Fördergelder verfügbar (Stand heute)
- Die Evaulierung des digitalen Reifegrades muß zum 30.Juni 2021 und 30. Juni 2023 erfolgt sein
- Die Gelder müssen bis zum 31.12.2023 abgerufen worden sein (Stand heute)
- Häuser, die bis 2025 keine der förderfähigen digitalen Dienste eingeführt haben, müssen Abschläge von 2 Prozent für jeden voll- und teilstationären Fall in Kauf nehmen.
Die Einhaltung der Förderrichtlinien und die Qualifizierung förderfähiger Projekte ist komplex und zeitintensiv. Deshalb werden auch erforderliche personelle Maßnahmen mitfinanziert, wie zum Beispiel externe Berater.
Die exakten Förderrichtlinien sind ab dem 30.11.2020 einsehbar.
Was können wir tun?
Wir können Ihnen in allen Schritten beiseite stehen. Wir machen die Anträge, Ausschreibungen, Verhandlungen und überwachen die Implementierung. Denn auch wenn gerade viel zeitlicher Druck aufgebaut wird, bis hin zu Abschlägen der Rechnungen an die KV, so ist es doch auch eine großartige - vom Staat gewollte - Gelegenheit auf eine bezahlte Sanierung Ihrer Strukturen. Lassen sie uns gerne in einer Web-Session Ihre persönlichen Möglichkeiten im Rahmen des KHZG-Förderprogrammes besprechen.
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