Lebensnerven des freien Marktes sind gesichert
GVA-Präsident Hartmut Röhl äußerte sich zufrieden über die neue "Aftermarket-GVO" und die zugehörigen Leitlinien: "Die EU-Kommission hat bei der Ausgestaltung der neuen Regeln den Anforderungen für Wettbewerb im Kfz-Aftermarket zum Wohle der Verbraucher Rechnung getragen. Wahlfreiheit für die Verbraucher, wo und mit welchen Teilen sie ihr Fahrzeug warten und reparieren lassen, ist nur möglich, wenn die Grundlagen für fairen Wettbewerb zwischen den Fahrzeugherstellern und dem freien Kfz-Teilemarkt stimmen. Die neue "Aftermarket-GVO" kann dazu beitragen, denn sie schützt die Lebensnerven des freien Marktes." Zu diesen Lebensnerven des IAM zählen vor allem der Zugang zu den technischen Informationen der Fahrzeughersteller sowie die Möglichkeit, Ersatzteile auch an autorisierte Werkstätten verkaufen zu können. Für die Industrie ist es insbesondere wichtig, das eigene Logo auch auf den Teilen für die Erstausrüstung und den Aftersales-Bereich der Fahrzeughersteller anbringen zu dürfen ("double branding") sowie nicht beschränkt werden zu können, ihre Teile an den IAM zu liefern. Für die Mehrmarkenservicebetriebe bleibt mit der neuen Verordnung die Möglichkeit erhalten, Monopolteile der Fahrzeughersteller, die im freien Teilehandel nicht erhältlich sind, im gebundenen Vertriebsnetz für Reparaturzwecke zu erwerben.
"Aftermarket-GVO" bildet neuen systematischen Ansatz
Die "Aftermarket-GVO" bildet einen neuen systematischen Ansatz für den Kfz-Teile- und Servicemarkt. Sie ergänzt die allgemeinen Regeln des Vertriebskartellrechts, die in der Verordnung (EU) Nr. 330/2010 enthalten sind. GVA-Präsident Hartmut Röhl führt aus: "Die EU-Kommission trägt damit den Anforderungen des Kfz-Aftermarket Rechnung. Die zumeist kleinen und mittelständischen Unternehmen des freien Marktes benötigen rechtliche Sicherheit gegenüber den Automobilkonzernen." Wichtig in der Praxis wird es nun vor allem sein, eine konsequente Durchsetzung der beschlossenen Regeln zu gewährleisten. Hartmut Röhl dazu: "Wir begrüßen, dass EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia klargestellt hat, dass seine Behörde die Einhaltung der Bestimmungen der neuen GVO genau überwachen wird (1) - stets unter der Prämisse, den Wettbewerb im Aftermarket zu stärken."
Gruppenfreistellungsverordnungen schaffen für bestimmte Kategorien von Vereinbarungen eine Art "sicheren Hafen", indem sie die Vertragsparteien von der Verpflichtung entbinden, diese Vereinbarungen einzeln daraufhin zu überprüfen, ob sie gegen die EU-Wettbewerbsregeln (Artikel 101 AEUV) verstoßen. Über die Regelungen im Verordnungstext hinaus enthalten die Leitlinien zur neuen GVO wichtige Bestimmungen etwa zum Zugang der unabhängigen Marktakteure zu den technischen Informationen der Fahrzeughersteller sowie zu Fragen des Garantieerhalts. "Wir hätten es vorgezogen, wenn diese Passagen als Kernbeschränkungen in den Text der Verordnung eingegangen wären, das wäre der rechtlichen Klarheit weiter zuträglich gewesen", so GVA-Präsident Hartmut Röhl. "Es ist aber hilfreich, dass zu diesen Themen wichtige Einzelheiten in den Leitlinien beschrieben werden. Es bleibt zu hoffen, dass die Fahrzeughersteller sich hieran orientieren und gegebenenfalls Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, um den neuen Texten in der Praxis Geltung zu verschaffen."
Neue GVO ein wichtiger Schritt für fairen Wettbewerb
Der GVA-Präsident sieht in der "Aftermarket-GVO" einen wichtigen Schritt, freien Wettbewerb im Kfz-Teile- und Servicemarkt zu erhalten und zu stärken. "Dennoch ist dieser Weg noch nicht zu Ende beschritten. Bei zahlreichen Sachfragen, wie etwa bei der europaweiten Liberalisierung des Marktes für sichtbare Kfz-Ersatzteile, gibt es nach wie vor dringenden Handlungsbedarf für die politischen Entscheidungsträger. Der GVA und sein internationaler Dachverband FIGIEFA werden sich deshalb unvermindert im Rahmen der europaweiten "Right to Repair" Kampagne (www.r2rc.de) für die Interessen des IAM engagieren."
(1) Vgl. dazu: EC-Pressekonferenz von Joaquin Almunia am 27. Mai 2010