In seinem Forderungskatalog mit dem Titel „Kurs hollen – vull Kraft vörut!! (Friesisch für: Kurs halten – volle Kraft voraus!) bietet Szielasko konkrete Vorschläge, um die Hemmnisse für den weiteren Ausbau der Wind- und Sonnenenergie abzubauen. Bei der Windenergie verlangt er eine regelmäßige Prüfung und Klärung, welche Auflagen verzichtbar sind, um Projekte pragmatischer und leichter umsetzen zu können. Auch der Stromhandel sollte aus Sicht des Experten aus Lambsheim vereinheitlicht werden und für alle Akteure nach einheitlichen Regeln möglich sein. Außerdem schlägt Torsten Szielasko eine Stromsteuerbefreiung auf allen Leistungsklassen bei Anlagen der erneuerbaren Energien vor.
Bundesweite Regelungen und kleine Windenergieanlagen ermöglichen
In dem Aktionsprogramm fordern die Autoren unter anderem bundesweit einheitliche Regelungen für die Zulassung von Windenergieprojekten in Wäldern sowie klare Vorgaben für Pachten und Gebühren, die für Kabel- und Wegeentgelte zu entrichten sind. Dies käme vor allem den Kommunen zugute.
„Die Akzeptanz von Windenergieanlagen steigt und fällt oft mit der Gesamthöhe der Anlagen. Zurzeit gibt es ein Wettrennen um immer größere und höhere Windenergieanlagen, das dem Auktionssystem geschuldet ist“, sagt Szielasko. Er sieht es als notwendig an, dass mittelgroße Anlagen mit einer Gesamthöhe von bis zu 150 Metern wieder eine wirtschaftliche Chance erhalten. Deshalb macht sich Szielasko für die Anwendung der europäischen „De Minimis“-Regelung stark. Damit würden Windparks bis zu sechs Anlagen mit einer festen EEG-Vergütung möglich. Szielasko schlägt hierfür eine gestaffelte Vergütung nach der Anlagengröße vor.
Hier sieht der Unternehmer außerdem eine Lösung beim Repowering von Altanlagen. Denn mit den kleineren Windenergieanlagen wäre es leichter, die Abstandsregelungen einzuhalten.
Damit Genehmigungsverfahren erleichtert werden, fordern die Autoren außerdem die Einführung einer Clearingstelle auf Bundesebene, um strittige Punkte auf Behördenebene zu beseitigen.
Zusätzlich fordern sie die Wiedereinführung des gesetzlich geregelten Ausschlusses von Einwendungen (Präklusion) bei den Naturschutzverbänden sowie von klaren Fristenregelungen. „Das würde wieder dazu führen, dass nur noch diejenigen Verbände, die sich in einem laufenden Verfahren zu bestimmten Punkten geäußert haben, auch nur zu diesen Themen die Möglichkeit einer Klage eingeräumt bekommen“, erklärt Szielasko.
Privilegierung der PV-Freifläche und auskömmliche Vergütung für Gewerbedächer
Als Projektentwickler für Windenergie- und Photovoltaikanlagen fordert GAIA in seinem Aktionsprogramm den Ausbau aller erneuerbaren Energien. Auch im Bereich Photovoltaik verlangt Szielasko, dass PV-Freiflächenanlagen genau wie Windenergieanlagen im Bundesbaugesetz privilegiert werden. „Derzeit dürfen PV-Freiflächenanlagen im Rahmen des EEGs nur innerhalb gewisser Gebietsvorgaben gebaut werden. In diesen Gebietskulissen konkurrieren aber verschiedene Ansprüche an die Nutzung miteinander. Damit sich die Anlagen gegenüber der Konkurrenz der Gebietsansprüche durchsetzen können, bedarf es der Aufnahme in den Katalog der Privilegierungstatbestände“, erläutert er.
Damit Gewerbebetriebe mit einem geringeren Stromverbrauch ihre Dachflächen komplett mit Photovoltaikanlagen bebauen, sollte es aus Sicht von Torsten Szielasko eine gesicherte Vergütung geben, mit der die Eigentümer eine Mindestrendite von zwei bis drei Prozent erzielen können.
Der rheinland-pfälzische Projektierer wird das Aktionsprogramm den Bundestagsabgeordneten der nächsten Bundesregierung zukommen lassen.