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Bevollmächtigter für Verpackungen in Österreich: Neue Anforderungen nach Inkrafttreten der Verpackungsverordnung

(PresseBox) (Wien/Hamburg, )
Seit dem 1. Januar 2023 ist die neue österreichische Verpackungsverordnung in Kraft, die weitreichende Änderungen für ausländische Unternehmen mit sich bringt, die Waren nach Österreich verkaufen. Eine der bedeutendsten Neuerungen betrifft die Registrierungspflicht, bei der nun ausländische Hersteller (in Verkehrbringer) ohne Sitz in Österreich auf einen Bevollmächtigten angewiesen sind, um rechtskonform Verpackungen in Verkehr zu bringen. Die get-e-right Austria GmbH bietet umfassende Unterstützung und Lösungen.

Die Verpflichtung zur Bestellung eines Bevollmächtigten betrifft ausländische Hersteller sowohl beim Verkauf an private Endnutzer (verpflichtend), als auch professionelle Endnutzer und/oder Wiederverkäufer im Falle der Übernahme der Primärverpflichtung (freiwillig). Die freiwillige Übernahme der Verpflichtung ist gesetzlich nur für in der europäischen Union ansässige Hersteller vorgesehen. Auch Online-Marktplätze wie Amazon müssen die Registrierungen aller Händler prüfen, was zu einem Ausschluss von diesen Plattformen für ausländische Hersteller führen kann.

Ein Bevollmächtigter für Verpackungen in Österreich ist ein Vertreter nach der österreichischen Verpackungsverordnung für ausländische Hersteller. Dieser arbeitet eng mit verschiedenen Instanzen zusammen, darunter sind Regierungsbehörden, Umweltorganisationen und Industrievertreter. Das Ziel ist, hierbei effiziente Lösungen zur Reduzierung von Verpackungsabfällen zu finden. Dies umfasst die Förderung umweltfreundlicher Verpackungsmaterialien, das Recycling und das Schaffen von Anreizen zur Wiederverwendung sowie die Verbesserung der Sammelsysteme.

Die get-e-right Austria GmbH mit Sitz in Wien bietet als Bevollmächtigter für Verpackungen in Österreich umfassende Unterstützung, einschließlich der behördlichen Registrierung, Vertragsabschlüsse mit akkreditierten Rücknahmesystemen, Meldung der in Verkehr gebrachten Mengen beim Rücknahmesystem sowie die Vertretung gegenüber Behörden als Kontaktperson. Zudem übernimmt sie die Haftung gemäß Verwaltungsstrafgesetz im Rahmen ihrer Funktion als Bevollmächtigter.

Der Prozess der Registrierung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit get-e-right Austria GmbH. Dies beinhaltet eine Risikobewertung und Qualifizierung, um spätere Vollzugsrisiken zu erkennen und einen reibungslosen Registrierungs- und Monitoring-Prozess zu gewährleisten.

Nach erfolgreicher Bevollmächtigung und Registrierung bietet das Kundenportal der Schwestergesellschaft, take-e-way, eine Plattform für regelmäßige Mengenmeldungen, Plausibilisierung und Archivierung, einschließlich Erinnerungsfunktion. Die Vorteile sind eine skalierbare IT-Lösung basierend auf einer Meldeplattform, standardisierte Registrierungs- und Meldeprozesse sowie prüfungsfähige Oberflächen.

Das Unternehmen gewährleistet Product Compliance durch Kontrolle und Qualitätssicherung, Plausibilitätsprüfungen, kontinuierlichen Informationsfluss sowie Unterstützung bei behördlichen Prüfungen und Schulungen. Darüber hinaus erfolgt eine automatisierte Validierung und digitale Korrekturmeldung für laufende Meldungen sowie eine kontinuierliche Unterstützung im Prozess der Jahresabschluss- und digitalen Importeursmeldung.

Für weitere Informationen und unverbindliche Anfragen zum Thema "Bevollmächtigter für Verpackungen in Österreich" stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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get-e-right Austria ist Ihr Bevollmächtigter für die Verpackungsverordnung

get-e-right Austria GmbH

Über get-e-right Austria GmbH:

Die get-e-right Austria GmbH ist ein Bevollmächtigter im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung in Österreich, der ausländische Unternehmen beim rechtskonformen Inverkehrbringen von Verpackungen unterstützt. Durch die enge Zusammenarbeit mit Behörden, Umweltorganisationen und Industrievertretern setzt das Unternehmen auf effiziente zielführende Lösungen zur Reduzierung von Verpackungsabfällen und nachhaltige Verpackungskonzepte.

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