„Mit der Einführung des neuen Rechnungsverarbeitungsprozesses haben wir den Grundstein für weitere Digitalisierungsprojekte gelegt“, erklärt Uwe Pittroff, Prokurist bei der Ewa Altenburg und verweist auf die Vorteile. Das Unternehmen verfüge mit der Einführung der E-Rechnung nicht nur über deutlich effizientere Prozesse, sondern könne auch langfristig Kosten und Ressourcen einsparen.
Das Thema der elektronischen Rechnungsverarbeitung betrifft aktuell längst nicht nur die Ewa Altenburg. Vielmehr sind alle Lieferanten des Bundes angehalten, sich zeitnah mit diesem auseinanderzusetzen. Denn ab November 2020 besteht für alle Unternehmen ab einer Grenze von 1.000 Euro die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung gegenüber öffentlichen Auftraggebern des Bundes.
Obwohl die Zeit knapp ist, kann GISA den betroffenen Unternehmen unter die Arme greifen, erklärt Ingrid Gottwald, Consultant ECM & Compliance bei GISA. „Wir bieten Lösungen für alle elektronischen Rechnungsprozesse – von Lösungen für den Empfang elektronischer Rechnungen über die rein elektronische Rechnungsverarbeitung bis hin zum Versand.“ Die Lösungsbestandteile könnten dabei einzeln oder als Gesamtpaket eingeführt werden. Für die rechtskonforme Umstellung unterstütze GISA zudem bei der Anbindung revisionssichere Archive angebunden und der Erstellung einer Verfahrensdokumentation, so Gottwald weiter. „Wir begleiten Unternehmen Schritt für Schritt, damit diese rechtzeitig startklar sind.“
Nähere Informationen zum Projekt mit der Ewa Altenburg sowie mehr zum Thema der elektronischen Rechnungsverarbeitung erfahren Sie unter www.gisa.de/erechnung.