Diese bislang einmalige Funktion ermöglicht es dem Betreiber einer eigenen Homepage bei goneo, selbst darüber zu entscheiden, ob IP-Adressen seiner Homepage-Besucher in den Logfiles gespeichert werden. Gewohnt einfach können goneo-Kunden die Protokollierung von IP-Adressen ab sofort im goneo-Kundencenter per Mausklick unterbinden.
„Wir möchten goneo-Kunden mit der Einführung der neuen Zusatzfunktion eine Art „erweitertes Protokollmanagement“ ermöglichen. Unseren Kunden geben wir damit die Möglichkeit, die Zugriffe auf Ihre Webpräsenz in anonymisierter Form zu erfassen“, so Marc Keilwerth, Geschäftsführer von goneo.
Die Zusatzfunktion steht sowohl goneo-Neukunden, als auch allen Bestandskunden uneingeschränkt zur Verfügung.
Weitere Informationen unter www.goneo.de
Zum Hintergrund:
Auf Klage des im „Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung“ aktiven Juristen Patrick Breyer, hat das Amtsgericht Berlin Mitte in seinem auf dem Telemediengesetz (TMG) basierenden Urteil vom 27. März dieses Jahres dem Bundesjustizministerium untersagt, über seine Webseite personenbezogene Nutzerdaten (insbesondere IP-Adressen) über das Ende des jeweiligen Nutzungsvorgangs hinaus zu speichern.
Als erster deutscher Anbieter von Hostingprodukten räumt goneo seinen Kunden mit einer neuartigen Zusatzfunktion volle Entscheidungsfreiheit bei der Speicherung von IP-Adressen ein.